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Pressemitteilungen der Justiz

Besetzung der Stelle der Generalstaatsanwätin/des Generalstaatsanwaltes

Konkurrentenverfahren

01.02.2021, Halle (Saale) – 1/2021

  • Verwaltungsgericht Halle

Besetzung der Stelle der Generalstaatsanwältin/des Generalstaatsanwaltes des Landes Sachsen-Anhalt durch Verwaltungsgericht angehalten.

Auswahlentscheidung des Ministerpräsidenten über die Vergabe des Amtes der Generalstaatsanwältin/des Generalstaatsanwaltes des Landes Sachsen-Anhalt rechtswidrig

 

Das Verwaltungsgericht Halle hat mit Beschluss vom 26. Januar 2021 die Besetzung des Amtes der Generalstaatsanwältin/des Generalstaatsanwaltes des Landes Sachsen-Anhalt angehalten. Auf dieses Amt hatten sich zwei Bewerberinnen – beide Staatsanwältinnen – beworben. Nach dem der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt eine Bewerberin ausgewählt hatte, erhob die unterlegene Bewerberin dagegen Widerspruch und suchte beim Verwaltungsgericht um vorläufigen Rechtsschutz nach. Das Verwaltungsgericht gab diesem Rechtsschutzgesuch nun statt. Beide Beurteilungen der Bewerberinnen, die im Gesamturteil die gleiche Note aufweisen, seien voraussichtlich rechtswidrig und könnten deshalb als taugliche Grundlage für eine rechtmäßige Auswahlentscheidung nicht herangezogen werden. Überdies habe der Dienstherr bei der Auswahlentscheidung die unterschiedliche Wertigkeit der von den Bewerberinnen momentan ausgeübten Statusämtern nicht richtig gewichtet. Ebenso sei zu beanstanden, dass die Auswahlentscheidung ohne ein nachvollziehbares Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle erfolgt sei. Diese Fehler führten zur Rechtswidrigkeit der getroffenen Auswahlentscheidung, so dass der Dienstherr verpflichtet sei, über die Bewerbungen in einem erneuten Auswahlverfahren neu zu entscheiden.

 

Der Beschluss ist anfechtbar.

 

Verwaltungsgericht Halle, Beschluss vom 26. Januar 2021 – 5 B 320/20 HAL -.

 

Impressum:
Verwaltungsgericht Halle
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