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Pressemitteilungen der Justiz

Dienstbetrieb des Landgerichts Dessau-Roßlau und der Amtsgerichte Bitterfeld-Wolfen, Dessau-Roßlau, Köthen, Wittenberg und Zerbst weiterhin gewährleistet – Sprechzeiten eingeschränkt

15.12.2020, Dessau-Roßlau – 024/2020

  • Landgericht Dessau-Roßlau

Der Dienstbetrieb des Landgerichts Dessau-Roßlau und der Amtsgerichte Bitterfeld-Wolfen, Dessau-Roßlau, Köthen, Wittenberg und Zerbst ist auch in der Corona-Krise und ungeachtet der ab 16.12.2020 geltenden einschränkenden Maßnahmen weiterhin gewährleistet. Angesetzte Verhandlungstermine finden grundsätzlich statt.

Allerdings werden die Sprechzeiten des Landgerichts Dessau-Roßlau, der Amtsgerichte Bitterfeld-Wolfen, Dessau-Roßlau, Köthen, Wittenberg und Zerbst und auch die Sprechzeiten des im Justizzentrum Anhalt ansässigen Arbeitsgerichts und Sozialgerichts Dessau-Roßlau auf Mo bis Fr, 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, beschränkt. Insoweit wird dringlichst darum gebeten, von persönlichen Vorsprachen bei den Rechtsantragsstellen und in den Abteilungen der Gerichte abzusehen, solche Vorsprachen möglichst auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben bzw. auf absolut unaufschiebbare (etwa fristgebundene) Anträge/Anliegen zu beschränken. Eine schriftliche Einreichung von Anträgen und Eingaben (per Post oder per Fax – nicht hingegen per E-Mail) wird in diesem Zusammenhang nachdrücklich angeraten.

Bei dem Landgericht Dessau-Roßlau sind Anträge auf Überbeglaubigungen (Apostillen, Legalisierungen) einstweilen ausschließlich schriftlich zu stellen.

Die Wahrnehmung der Kernaufgaben der Gerichte und deren Funktionsfähigkeit bleiben gewährleistet.

 

Im Auftrag

gez. Straube

Impressum:
Landgericht Dessau-Roßlau
Pressestelle
Willy-Lohmann-Str. 29
06844 Dessau-Roßlau
Tel: 0340 202-1445
Fax: 0340 202-1442, 202-1430
Mail: presse.lg-de@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-de.sachsen-anhalt.de

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