Pressemitteilungen der Justiz
Ermittlungen im Fall Oury Jalloh eingestellt
12.10.2017, Halle (Saale) – 1
- Staatsanwaltschaft Halle
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Nach
sorgfältiger Prüfung der vorliegenden Erkenntnisse hat die Staatsanwaltschaft
Halle die Ermittlungen zum Tod des Oury Jalloh eingestellt, weil das am
07.12.2012 von Amts wegen eingeleitete Verfahren keine ausreichenden tatsächlichen
Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung ergeben hat und
eine weitere Aufklärung nicht zu erwarten ist.
Die Auswertung der zahlreichen Gutachten verschiedener Fachrichtungen lässt nur
den Schluss zu, dass der konkrete Ausbruch des Brandes, dessen Verlauf und das
Verhalten des Oury Jalloh nicht sicher nachgestellt und nicht eindeutig
bewertet werden können.
Auch der von zwei verschiedenen Sachverständigen vorbereitete, gemeinsam
durchgeführte und getrennt begutachtete Brandversuch vom 18.08.2016 hat keine
sicheren Erkenntnisse erbracht. Es bleibt eine Vielzahl von Möglichkeiten
denkbar, die zu widerstreitenden, sich teils wechselseitig ausschließenden
Darlegungen der in die Auswertung einbezogenen Sachverständigen
unterschiedlicher Fachbereiche führen.
Ein Inbrandsetzen des Oury Jalloh unter Verwendung größerer Mengen eines
Brandbeschleunigers ist gutachterlich allerdings ausgeschlossen worden.
Von besonderer Bedeutung ist auch, dass die beteiligten rechtsmedizinischen
Sachverständigen davon ausgehen, dass Oury Jalloh bei Brandausbruch gelebt hat,
und seine Handlungsfähigkeit und mithin eine Brandlegung durch ihn selbst nicht
ausgeschlossen werden kann.
Die Anwälte der Hinterbliebenen werden nunmehr im gesetzlich vorgegebenen
Rahmen Einsicht in die Akten erhalten.
Eine Veröffentlichung der Verfahrensakten ist dagegen nach den Regelungen der
Strafprozessordnung nicht möglich.
Zum Hintergrund:
Oury Jalloh wurde am Mittag des 07.01.2005 verbrannt in einer Polizeizelle des
Polizeireviers Dessau aufgefunden. Er war dort verstorben.
Die Staatsanwaltschaft Dessau hat noch im Jahr 2005 wegen der Verursachung des
Todes zwei Polizeibeamte des Reviers wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit
Todesfolge angeklagt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen und insbesondere
aufgrund der damals vorliegenden Gutachten und der Spurenlage sowie den
Ausführungen der angehörten Sachverständigen (Brandgutachter, Rechtsmediziner
u.a.) erschien es als wahrscheinlich, dass der Brand vom Tatopfer selbst gelegt
war.
Das Landgericht Magdeburg verurteilte einen der Beamten wegen fahrlässiger
Tötung zwischenzeitlich (2012) zu einer Geldstrafe, weil dieser es als
Dienstgruppenleiter unterlassen hatte, der nicht gebotenen Inhaftierung des
Oury Jalloh entgegenzuwirken bzw. einem Gewahrsamsbeamten die Aufsicht über den
Inhaftierten persönlich zu übertragen und er damit für dessen Tod
mitverantwortlich war (21 Ks 8/10). Der andere Beamte war bereits zuvor vom
Landgericht Dessau-Roßlau freigesprochen worden.
Im Zuge der landgerichtlichen Hauptverhandlung fielen dem damaligen
Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Ungereimtheiten in Bezug auf den
Ausbruch des Feuers auf, die ihn veranlassten, ein weiteres
Todesermittlungsverfahren einzuleiten. Dieses führte zunächst zu keinen neuen
Erkenntnissen. Nach Kenntnisnahme eines britischen Brandgutachtens
(veröffentlicht durch Dritte Ende Oktober 2015) verdichteten sich Zweifel. Die
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat daher den Versuch unternommen, den Brand
nochmals nachstellen und interdisziplinär gutachterlich untersuchen zu lassen.
Zu diesem Zweck fand im August 2016 ein Brandversuch in Bad Schmiedeberg statt.
Die ersten Auswertungsergebnisse lagen Ende 2016 vor. Die Feststellungen der
beiden Brandsachverständigen waren sodann zwingend mit den bereits vorliegenden
rechtsmedizinischen Gutachten, Brand- und Bewegungsversuchen sowie diversen
Materialuntersuchungen (Fasern, Brandschutt, Feuerzeugreste) des
Originalereignisses abzugleichen. Dazu gab es interdisziplinäre Gespräche und
ergänzende schriftliche Anfragen. Seit April 2017 ist die sachverständige
Bewertung des Brandversuchs als abgeschlossen anzusehen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat Anfang Juni 2017 von ihrem
Substitutionsrecht gemäß § 145 Abs. 1 GVG Gebrauch gemacht und die weitere
Bearbeitung des Todesermittlungsverfahrens Oury Jalloh der Staatsanwaltschaft
Halle übertragen.
Impressum:
Staatsanwaltschaft HalleMerseburger Str. 6306112 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3602Fax: 0345 220-3681Mail: presse.sta-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.sta-hal.sachsen-anhalt.de






