Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
EG Aufstieg - Rücknahme der Öffentlichkeitsfahndung von einem Tatverdächtigen
14.04.2020, Magdeburg – 35
- Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord
Nach den Öffentlichkeitsfahndungen der
?EG-Aufstieg? im Zusammenhang mit den Ausschreitungen aus Anlass der
Aufstiegsfeierlichkeiten am 21.04.2018, konnte erneut eine Person namentlich
bekannt gemacht werden. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 26-jährigen
Mann aus Colbitz (TV 13). Der Tatverdächtige steht im Verdacht am Abend des
21.04.2018 am schweren Landfriedensbruch beteiligt gewesen zu sein. Die Fotos
der übrigen Tatverdächtigen können weiterhin auf der Internetseite der Polizei
Sachsen-Anhalt unter https://polizei-web.sachsen-anhalt.de/aktuelles/fahndung/ aufgerufen und eingesehen werden. Ein
ausdrücklicher Dank geht an die vielen Hinweisgeber, die mit ihren Aussagen die
polizeilichen Ermittlungen unterstützen. (se)
EG Aufstieg ?
Öffentlichkeitsfahndung nach weiteren Tatverdächtigen
Nach den Ausschreitungen am 21. April 2018 im Zusammenhang mit den
Aufstiegsfeierlichkeiten des 1. FC Magdeburg fahndet die Magdeburger
Kriminalpolizei mit weiteren Fotos nach Tatverdächtigen. Es liegen Beschlüsse des Amtsgerichts
Magdeburg zur Veröffentlichung von sechs
weiteren Tatverdächtigen vor (TV 12-17). Darüber hinaus wurden für vier bereits
veröffentlichte Tatverdächtige neue Bilder für die Öffentlichkeitsfahndung
freigegeben (TV 03, TV 05, TV 10, TV 11). Diese abgebildeten Personen stehen im Verdacht, u.a. durch Werfen mit
Gegenständen auf Polizeibeamte und Aufwiegeln der gewaltbereiten Gruppierung am
Landfriedensbruch und anderen Straftaten maßgeblich beteiligt gewesen zu sein. Die Fotos aller
veröffentlichten Tatverdächtigen können weiterhin unter dem Link https://polizei-web.sachsen-anhalt.de/aktuelles/fahndung/ eingesehen werden.
Wer kennt die auf den
Fotos abgebildeten Personen?
Hinweise bitte an die
Magdeburger Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0391/546-1962.
Die in der Pressemitteilung enthaltenen
personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage
des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes
Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils
gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt
ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist die Fahndungshilfe
aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine
schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf
hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen
nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen
dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist
umgehend zu beenden.
Impressum:
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