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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Innenminister Dr. Manfred Püchel übergibt neues Polizeirevier in Gardelegen

14.11.2000, Magdeburg – 150

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 150/00

 

Magdeburg, den 14. November 2000

 

 

Innenminister Dr. Manfred Püchel übergibt neues Polizeirevier in Gardelegen

Sperrfrist: 16.00 Uhr

 

"Mit dem heutigen Tag sind gleich drei Unterbringungsprobleme der Landespolizei, speziell hier in der Altmarkregion, gelöst", so Minister Püchel bei der feierlichen übergabe des neuen Dienstgebäudes an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Denn neben dem Polizeirevier Gardelegen seien künftig auch die Organisationseinheiten des Zentralen Einsatzdienstes sowie in kürze die Diensthundestaffel der Polizeidirektion Stendal auf dieser Liegenschaft untergebracht. Mit dieser zentralen Unterbringung würden die Probleme mit den stark sanierungsbedürftigen Liegenschaften in Kalbe und Weferlingen gleich mitgelöst. Diese werde man nunmehr dem allgemeinen Grundvermögen des Landes zur Verwertung zuführen. Püchel: "Dadurch haben wir sprichwörtlich drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen."

 

Im Wechselschichtbetrieb betreut das Polizeirevier Gardelegen mit seiner Polizeistation in Kalbe 29.496 Einwohner auf einer Fläche von insgesamt 611,48 km2.

 

"Mit dem für die Bediensteten des Polizeireviers Gardelegen gelungenen neuen Arbeitsumfeld", so der Minister, "wird nicht nur in der Stadt Gardelegen, sondern im gesamten Zuständigkeitsbereich des Reviers eine noch bessere Arbeit für Sicherheit und Ordnung ermöglicht."

 

Das Gebäude in der Isenschnibber Chaussee wurde von der Firma "Avacon" nach polizeilichen Gesichtspunkten und modernem Standard hergerichtet. Auf einem Areal von ca. 19.800 m2 werden 134 Bedienstete ihren Dienst wahrnehmen.

 

Das Investitionsvolumen des Landes für diese Liegenschaft betrug insgesamt 5,2 Mio DM.

 

Ein Teilbereich der bislang genutzten Liegenschaft war seit 1992 mit vermögensrechtlichen Ansprüchen durch den Alteigentümer behaftet. Dieser wurde ihm zwischenzeitlich vom Verwaltungsgericht zurückübertragen. Deshalb, aber vornehmlich auf Grund des hohen Sanierungsbedarfs auf dieser Liegenschaft, wurde schließlich aus wirtschaftlichen Gründen ein Rückkauf ausgeschlossen.

 

 

 

 

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