Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Zentrales Verfahrensregister/ Justizministerin Schubert: Bundesweite Vernetzung ermöglicht bessere Bekämpfung der Kriminalität

09.11.2000, Magdeburg – 70

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 70/00

 

Magdeburg, den 9. November 2000

 

Zentrales Verfahrensregister/ Justizministerin Schubert: Bundesweite Vernetzung ermöglicht bessere Bekämpfung der Kriminalität

 

Magdeburg. (MJ) Bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt läuft derzeit die Vernetzung mit dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV). "Durch die Anbindung an das Zentrale Register in Berlin ist der Justiz Sachsen-Anhalts ein wesentlicher Schritt zur besseren Bekämpfung der Kriminalität gelungen", erklärt Justizministerin Karin Schubert (SPD). "Dies gilt insbesondere für Ermittlungen im Zusammenhang mit rechtsextremistischen und ausländerfeindlichen Gewalttaten. Denn die Staatsanwaltschaften werden durch den Datenaustausch in die Lage versetzt, frühzeitig Tathintergründe und Täterverbindungen zu erkennen. Derartige Erkenntnisse sind Grundlage für eine konsequente Strafverfolgung", so die Ministerin.

Sachsen-Anhalt gehört zu der Spitze der neuen Bundesländer, die an das Zentrale Register in Berlin angeschlossen worden sind. Im ZStV werden die Daten beschuldigter Personen und Angaben über den Tatvorwurf sowie das jeweilige Ermittlungsverfahren gespeichert. Diese Daten laufen bei dem Zentralen Register in Berlin zusammen und können abgerufen werden. Ziel des Registers ist, den Informationsstand der Staatsanwaltschaften zu verbessern.

"Mithilfe des bundesweiten Datenaustausches erhält die ermittelnde Staatsanwaltschaft beispielsweise umfassende Erkenntnisse darüber, ob es sich um einen Mehrfachtäter handelt. Diese Information kann auch bei der Prüfung, ob der Haftgrund der Wiederholungsgefahr vorliegt, von entscheidender Bedeutung sein", erklärt Justizministerin Schubert.

Weitere Vorteile des ZStV sieht die Ministerin in der zügigen Zusammenführung von Informationen, um z. B. Doppelverfahren zu vermeiden bzw. frühzeitig Sammelverfahren zu bilden. "Durch den elektronischen Datenaustausch können Strafverfolgung und Strafvollstreckung intensiviert und beschleunigt werden", ist Karin Schubert überzeugt.

Um an das Zentrale Register in Berlin angeschlossen werden zu können, ist in Sachsen-Anhalt eine zentrale Informationstechnik-Kopfstelle eingerichtet worden. Ferner war eine umfangreiche Erweiterung der vorhandenen Informationstechnik bei den vier Staatsanwaltschaften in Dessau, Halle, Magdeburg und Stendal sowie den Zweigstellen der Staatsanwaltschaft Halle in Naumburg und der Staatsanwaltschaft Magdeburg in Halberstadt erforderlich. Nach einer mehrmonatigen Erprobungsphase läuft nun der "Echtbetrieb" bei den Behörden an.

Die Staatsanwaltschaften des Landes teilen dem Zentralen Register in Berlin die einzutragenden Daten auf dem elektronischen Leitungsweg mit, sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Auskünfte aus dem Zentralen Register dürfen nur von den Strafverfolgungsbehörden für die Zwecke eines Strafverfahrens erteilt werden. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Frist abgelaufen oder liegt ein rechtskräftiges Urteil vor, das im Bundeszentralregister eingetragen worden ist, wird die Eintragung im ZStV automatisch gelöscht.

 

Zu Ihrer Information: Die gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung eines länderübergreifenden staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters sind durch das Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 geschaffen worden (§ 474 ¿ 477 StPO). Die zuständige Registerbehörde für das ZStV ist dem Gesetz zufolge der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Dienststelle Bundeszentralregister).

Für die Errichtung des ZStV war der Erlass einer Errichtungsanordnung (vom 7. August 1995) und die Entwicklung bundesweit einheitlicher systemtechnischer Grundlagen erforderlich. Diese waren unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen sowie eines IT-Sicherheitskonzeptes zu erarbeiten. Auf Grund dieser organisatorischen und technischen Voraussetzungen konnte erst 1999 die Umsetzung des ZStV erfolgen. Insgesamt sind bislang neun Bundesländer an das Zentrale Register in Berlin angeschlossen.

 

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an:

Marion van der Kraats, Telefon: 0391 ¿ 567 4134

 

 

Impressum:

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Wilhelm-Höpfner-Ring 6

39116 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4134

Fax: (0391) 567-4225

Mail: presse@mj.lsa-net.de

 

 

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de