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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Kabinettsbeschluss: Sachsen-Anhalt tritt NPD-Verbotsantrag im Bundesrat bei/ Innenminister Püchel: "Gesamtes rechtsstaatliches Instrumentarium der wehrhaften Demokratie muss genutzt werden"

07.11.2000, Magdeburg – 682

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 682/00

 

Magdeburg, den 7. November 2000

 

Kabinettsbeschluss: Sachsen-Anhalt tritt NPD-Verbotsantrag im Bundesrat bei/ Innenminister Püchel: "Gesamtes rechtsstaatliches Instrumentarium der wehrhaften Demokratie muss genutzt werden"

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, dem NPD-Verbotsantrag der Länder Bayern und Niedersachsen in der kommenden Sitzung des Bundesrates (10. November 2000) beizutreten. Innenminister Dr. Manfred Püchel betonte im Anschluss an die Kabinettssitzung vor der Presse: "Durch den Beitritt Sachsen-Anhalts wird nachdrücklich dokumentiert, dass das Land die Bekämpfung des Rechtsextremismus zielstrebig verfolgt."

Die NPD sei eine Partei, die nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehe, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen und zu beseitigen. Ihre schon immer bestehende verfassungsfeindliche Zielsetzung werde zunehmend nicht nur mit verbaler Agressivität, sondern teilweise auch unter Anwendung oder zumindest Duldung physischer Gewalt bekräftigt. Püchel: "Veranstaltungen der NPD sind Sammlungspunkte von gewaltorientierten Skinheads geworden. Die NPD orientiert sich an den Ideen des völkischen Kollektivismus, äußert sich antisemitisch, rassistisch und fremdenfeindlich. Die Partei lässt darüber hinaus eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus erkennen."

Püchel wies darauf hin, dass das Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz eines der schärfsten Mittel der wehrhaften Demokratie sei. Die Zunahme neonazistischer Umtriebe und die Verfolgung von Minderheiten durch gewalttätige Rechtsextremisten in den letzten Jahren in Deutschland mache es aber notwendig, das gesamte rechtsstaatliche Instrumentarium der wehrhaften Demokratie zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie zum Schutz der Minderheiten in Deutschland zu nutzen.

Püchel: "Die Wahrung der inneren Sicherheit gehört zum Kernbereich der Aufgaben der Länder. Dies gilt nicht nur beim Schutz der Bürger vor Gewalt, sondern auch im Versammlungsbereich. Das in vielen Teilen der Bevölkerung nicht nachvollziehbare Bild, dass Polizeibeamte mit massivem Aufwand Veranstaltungen der NPD gegen Demonstranten schützen müssen, würde nach einem Verbot dieser Partei der Vergangenheit angehören."

Püchel unterstrich allerdings auch, dass ein Verbot der NPD nur eine flankierende Maßnahme sei. "Der Kampf gegen den Rechtsextremismus muss auf allen politischen Ebenen und in der gesamten Gesellschaft konsequent und mit langem Atem geführt werden", bekräftigte Sachsen-Anhalts Innenminister.

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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