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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen/ Justizministerin Schubert: Grundprinzipien des Rechtsstaates verwirklicht

26.10.2000, Magdeburg – 65

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 65/00

 

Magdeburg, den 20. Oktober 2000

 

 

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen/ Justizministerin Schubert: Grundprinzipien des Rechtsstaates verwirklicht

 

Magdeburg/ Berlin. (MJ) Anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen würdigt Sachsen-Anhalt Justizministerin Karin Schubert (SPD) das Engagement der ehrenamtlichen Schlichterinnen und Schlichter. "Für das tägliche Zusammenleben ist es in vielen Fällen hilfreicher, wenn gemeinsam ein Kompromiss gefunden wird. Die Schiedsmänner und Schiedsfrauen leisten insofern mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Rechtsfrieden und verwirklichen die Grundprinzipien unseres demokratischen Rechtsstaates, weil sie die Bevölkerung in die Mitgestaltung dieses Rechtsstaates einbeziehen", so die Ministerin. "Streitigkeiten zwischen Nachbarn zum Beispiel können zwar vom Gericht entschieden werden", erklärt Karin Schubert. "Doch die beteiligten Personen müssen weiterhin als Nachbarn miteinander auskommen. Insofern stößt ein gemeinsam erarbeiteter Kompromiss in der Regel auf eine höhere Akzeptanz, als das Urteil eines Gerichts nach einem förmlichen Verfahren."

Alleine in Sachsen-Anhalt sind zurzeit 867 Schiedspersonen tätig. Mit 288 kommunalen Schiedsstellen, die in den Städten und Gemeinden eingerichtet sind und der Kommunalaufsicht unterstehen, verfügt das Land über ein flächendeckendes Netz. Im vergangenen Jahr wurde in 268 Fällen des zivilrechtlichen Bereichs mit den Konfliktparteien eine gemeinsame Lösung erzielt.

Um die Bedeutung der kommunalen Schlichtungsstellen weiter auszubauen, setzt das Land Sachsen-Anhalt als eines der ersten neuen Bundesländer die Möglichkeit der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung um. Voraussetzung dafür ist die bundesgesetztliche öffnungsklausel des § 15a EGZPO (Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung). Sie ermöglicht den Ländern die außergerichtliche Streitschlichtung für Fälle, bei denen es um Geldforderungen bis zu 1.500 Mark, Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Verletzungen der persönlichen Ehre geht. Künftig muss in diesen Fällen vor der Erhebung einer Klage versucht werden, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. In Sachsen-Anhalt sollen neben den schon bestehenden kommunalen Schiedsstellen, Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in die Streitschlichtung eingebunden werden. Der Gesetzentwurf zur änderung des Schiedsstellengesetzes wird derzeit im Landtag des Landes Sachsen-Anhalt beraten.

 

Zu Ihrer Information: Der Festakt anlässlich des 50-jährigen Bestehens Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) findet am Samstag, 21. Oktober 2000, um 11 Uhr im Rathaus zu Schöneberg (John-F.-Kennedy-Platz) in Berlin statt.

 

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