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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Finanzminister Wolfgang Gerhards: Lohnsteuerkarten für das Jahr 2001 sollten überprüft werden

25.10.2000, Magdeburg – 23

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 023/00

 

Magdeburg, den 25. Oktober 2000

 

 

Finanzminister Wolfgang Gerhards: Lohnsteuerkarten für das Jahr 2001 sollten überprüft werden

 

In diesen Tagen erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Sachsen-Anhalt wichtige Post; die Gemeinden versenden die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2001.

Finanzminister Wolfgang Gerhards empfiehlt, die Eintragungen unbedingt zu prüfen, bevor die Lohnsteuerkarten dem Arbeitgeber weitergegeben werden und die Daten gegebenenfalls von der Gemeinde, welche die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat, korrigieren zu lassen.

Wichtig sei es auch für berufstätige Eheleute darauf zu achten, ob die von der Gemeinde eingetragenen Steuerklassen noch zutreffen.

Eheleute haben bekanntlich die Wahl zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen, vorausgesetzt beide leben im Inland und nicht dauernd getrennt. Die Steuerklassenkombination IV/IV geht davon aus, dass die Ehegatten in etwa gleich viel verdienen. Die Steuerklasse III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge für beide Ehegatten annähernd der gemeinsamen Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehgegatte 60 Prozent und der in Steuerklasse V eingestufte Ehegatte 40 Prozent des gemeinsam zu versteuernden Einkommens erzielt.

Die Wahl der Steuerklassen wirkt sich nur auf die Höhe des Lohnsteuerabzugs während des Kalenderjahres aus. Sie hat keinen Einfluss auf die Höhe der endgültigen Jahressteuerschuld. Nachteile einer ungünstigen Steuerklassenkombination werden also in jedem Fall bei der Einkommensteuerveranlagung ausgeglichen. Die Steuerklassenkombination kann sich allerdings auf die Höhe von Lohnersatzansprüchen, beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld, auswirken, da diese vom zuletzt bezogenen Nettoarbeitslohn abhängen.

Einen Wechsel der Steuerklassen muss bei der Gemeinde beantragt werden, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat. Dabei sind beide Steuerkarten vorzulegen.

Finanzminister Gerhards: "Sie sollten auch die Möglichkeit prüfen, ob ein Freibetrag eingetragen werden kann. Dadurch kann sich schon beim Lohnsteuerabzug die monatliche Belastung verringern. Für welche Fälle ein solcher Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag beim Finanzamt gestellt werden kann - beispielsweise bei erhöhten Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen oder für Kinder über 18 Jahren, die in der Berufsausbildung sind -, können Sie dem "Kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahler" entnehmen, den Sie zusammen mit der Lohnsteuerkarte bekommen haben. Eine weitere Hilfe bietet die vom Finanzministerium herausgegebene Broschüre "Steuertipps für Familien", die in den Finanzämtern des Landes ausliegt."

In diesem Zusammenhang wies der Minister darauf hin, dass für die von der Bundesregierung geplante "Entfernungspauschale" bisher noch kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird.

"Der Entwurf befindet sich noch in der Gesetzgebungsphase. Sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, werden die Bürgerinnen und Bürger hierüber informiert."

 

 

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