Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Landesregierung beschließt neues Brandschutzgesetz: Feuerwehr in 12 Minuten vor Ort

24.10.2000, Magdeburg – 634

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 634/00

 

Magdeburg, den 24. Oktober 2000

 

Landesregierung beschließt neues Brandschutzgesetz: Feuerwehr in 12 Minuten vor Ort

Auf Vorschlag von Innenminister Dr. Manfred Püchel hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines neuen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes beschlossen. Dabei wurden die im Anhörungsverfahren gemachten Anregungen der Kommunalen Spitzenverbände sowie der Fachverbände der Feuerwehr berücksichtigt.

Ziel der Gesetzesänderung ist es nach Auskunft von Innenminister Püchel, die Zuständigkeitsregelungen im Brandschutzgesetz übersichtlicher und systematischer zu gestalten. Weiterhin sollen die Regelungen zum Vorhalten und zum Einsatz von Werkfeuerwehren den gegenwärtigen und zukünftigen Bedingungen angepasst werden. Ebenfalls wurde ein Zeitkriterium als Maßstab für eine leistungsfähige Feuerwehr aufgenommen.

Die Schwerpunkte des neuen Gesetzentwurfes sind:

 

 

Aufnahme eines Zeitkriteriums von 12 Minuten,

 

 

 

Aufnahme eines Zustimmungsvorbehaltes des Innenministeriums zur Auflösung von Feuerwehren,

Anpassung der Regelungen zum Vorhalten und zum Einsatz von Werkfeuerwehren.

 

Es wird ein Zeitkriterium von 12 Minuten für den Zeitraum von der Alarmierung bis zum Eintreffen der Feuerwehr am Einsatzort neu aufgenommen. Dieses Zeitkriterium entspricht den Erkenntnissen aus der Notfallrettung sowie des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung und ist eine Angleichung an die Hilfsfrist des Rettungsdienstgesetzes.

Diese neue Organisationsregelung dient den Gemeinden gleichzeitig als Planungshilfe für die Einsatzvorbereitung. Damit können die Gemeinden stärker als bisher, unter Beachtung einer Gefährdungsbewertung ihres Zuständigkeitsbereiches, eigenständige Entscheidungen zu einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden gemeindlichen Feuerwehr treffen. Dies ist auch mit Blick auf die angestrebte Kommunalreform von besonderer Bedeutung.

Die Gewährleistung des Zeitkriteriums von 12 Minuten ist im Land Sachsen-Anhalt in aller Regel bereits realisiert. Mit dieser Neuregelung im Gesetzestext wird daher auch keine Aufstellung neuer Feuerwehren beabsichtigt.

Mit dem Zustimmungsvorbehalt des Innenministeriums zur Auflösung von Feuerwehren ist sichergestellt, dass die Auflösung von Feuerwehren nicht formal unter rein organisatorischen oder finanziellen Erwägungen möglich ist. Vielmehr sind Gesichtspunkte wie flächendeckender Brandschutz und Hilfeleistung, ständige Einsatzbereitschaft, höhere Belastung der Einsatzkräfte benachbarter Feuerwehren und die Ergebnisse der Gefährdungsbewertung des Zuständigkeitsbereiches (Risikoanalyse) zu beachten.

Mit der Regelung zu Werkfeuerwehren wird es privaten Unternehmen ermöglicht, ihre Verpflichtung zum Vorhalten einer angeordneten Werkfeuerwehr durch Inanspruchnahme von Leistungen Dritter zu erfüllen, so wie es z. B. bereits im Bereich Bitterfeld geschieht. Dadurch können die Kosten für die Unternehmen verringert werden, ihre Wettbewerbsfähigkeit kann sich verbessern. Die Anforderungen an die Ausbildung des Personals entsprechen denen für Berufsfeuerwehren. Eine Verringerung der Sicherheit tritt nicht ein.

Püchel: "Im vergangenen Jahr mussten die über 53.000 Angehörigen in den 1.807 Freiwilligen Feuerwehren und den vier Berufsfeuerwehren zu insgesamt 8.113 Bränden ausrücken. Dabei wurden 641 Personen gerettet, 21 Menschen kamen bei Bränden ums Leben. Die Auswertung dieser Einsätze zeigt nachdrücklich, dass wir auch weiterhin leistungsfähige Feuerwehren in den Gemeinden benötigen. Die Präsenz der Feuerwehren in der Fläche ist ein unverzichtbarer Garant für schnelle und wirksame Hilfe."

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de