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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Finanzminister Gerhards: "Debatte zur Haushaltssperre nicht nachvollziehbar" / Sperre für die meisten Ressorts wieder aufgehoben

23.10.2000, Magdeburg – 22

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 022/00

 

Magdeburg, den 13. Oktober 2000

 

 

Finanzminister Gerhards: "Debatte zur Haushaltssperre nicht nachvollziehbar" / Sperre für die meisten Ressorts wieder aufgehoben

 

Als "nicht nachvollziehbar" bezeichnete Sachsen-Anhalts Finanzminister Wolfgang Gerhards heute vor dem Parlament den Antrag der CDU-Fraktion, die jüngst verhängten Haushaltssperren zurückzunehmen.

Gerhards: "Es bleibt dabei, dass die Landesregierung in diesem Jahr an eigenen Kosten, wie zum Beispiel für Zinsen, Personal oder Bürobedarf, einsparen wird, was möglich ist. In diesen Bereichen werden wir im laufenden Jahr 2000 weniger Geld ausgeben, als uns der Haushaltsgesetzgeber erlaubt hat. Im Jahr 2001 wird es eng werden. Deshalb wollen wir Reserven bilden, um im kommenden Jahr größere Handlungsspielräume zu haben. Das würde jeder verantwortungsvolle Bürger mit seinem Geld genauso machen. Dieses Verfahren ist im übrigen bereits im Juli im Kabinett vereinbart worden. Und nur die Ministerien, die die im Juli vereinbarten Einsparbeträge bislang nicht aufgrund freiwilliger Absprachen erwirtschaftet haben, sind von der teilweisen Mittelsperre betroffen."

Gerhards verdeutlichte erneut, dass nur dort gespart werde, "wo es niemandem weh" tue. Betroffen sei die eigene Verwaltung der einzelnen Ministerien. "Dies sind Posten, bei denen die Parlamentarier ausdrücklich wünschen, dass wir äußerst sparsam mit dem Geld umgehen."

Die Sperre beziehe sich nicht auf Investitionen, oder Förderprogramme, bei denen Geld von Dritten, also Bund oder EU, komplementiert werden müsse.

Zudem habe sich das Thema bereits weitgehend erledigt: "Wir haben inzwischen mit den meisten Ressorts Vereinbarungen abgeschlossen, so dass für diese Einzelpläne die Sperre schon wieder aufgehoben werden konnte oder in den nächsten Tagen aufgehoben wird."

Auch juristisch sei das Verfahren nicht angreifbar, so Gerhards Die Kommentar-Literatur zum Haushaltsrecht verdeutliche, dass es zulässig sei, Haushaltssperren zu verhängen, um ein rechtzeitiges und wirksames Eingreifen, auch im Hinblick auf künftige Haushaltsjahre, zu ermöglichen.

 

 

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