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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Ministerium der Justiz

Täter-Oper-Ausgleich - Justizministerin Karin Schubert begrüßt Gesetz zum Täter-Opfer-Ausgleich

16.12.1999, Magdeburg – 074/1999

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg/Bonn. (MJ) Der Opferschutz soll weiter ausgebaut und im Gesetz verankert werden. Der Bundesrat berät morgen in seiner 746. Sitzung über die Aufnahme des Täter-Opfer-Ausgleiches in die Strafprozeßordnung. "Dadurch werden Gerichte und Staatsanwaltschaften aufgefordert, verstärkt einen Ausgleich zwischen Beschuldigten und Verletzten zu erreichen. Diese Form der Wiedergutmachung stellt eine konkrete Hilfe für die Opfer dar und hilft, den Rechtsfrieden wiederherzustellen", ist Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD) überzeugt.

Der Gesetzentwurf zum Täter-Opfer-Ausgleich sieht vor, dass ein Strafverfahren ohne Strafe eingestellt werden kann, wenn es zu einem erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) gekommen ist.

Wichtigste Voraussetzung für die Anwendung des TOA ist, dass das Opfer mit der Anwendung der Maßnahme einverstanden ist. Liegt diese Einwilligung vor, wird seitens der Justizbehörden nach einem Weg gesucht, wie der Täter die Folgen seiner Tat mindern und entstandenen Schaden möglichst wieder gutmachen kann. Verläuft der TOA erfolgreich, kann das Verfahren nach § 153 a StPO (Strafprozessordnung) eingestellt werden. "Diese Möglichkeit bedeutet für Opfer eine konkrete Hilfestellung: Durch unmittelbare Schadenswiedergutmachung kann oft ein weiterer Prozess um Schadensersatz- oder Schmerzensgeld-Ansprüche vermieden werden", so Justizministerin Schubert.

Ein anderer wesentlicher Gesichtspunkt des TOA ist die konkrete Konfrontation des Täters mit seiner Tat und dem Opfer: "Durch den unmittelbaren Kontakt zum Opfer erlebt der Täter oftmals zum ersten Mal hautnah, welche drastischen Auswirkungen sein Handeln hatte. Dadurch kann ein Umdenken erreicht und somit wirksamer Schutz gegen erneute Straftaten erzielt werden ", so die Ministerin.

Sachsen-Anhalt war das erste Bundesland, das den TOA für Jugendliche und Erwachsenen 1994 landesweit eingeführt hat. Seitdem steigt die Zahl der Fälle, in denen es zwischen Opfern und Tätern zu einer beidseitigen hilfreichen Lösung gekommen ist, beständig. 1998 haben 1189 Opfer und 1401 Täter an Schlichtungsgesprächen teilgenommen, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialen Dienstes der Justiz sowie freien Trägern durchgeführt werden. In rund 60 Prozent der Fälle kam es zu einem erfolgreichen Abschluss. Der TOA kommt insbesondere bei Straftaten wie Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl und Unterschlagung zur Anwendung.

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 567-4134

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