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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Ministerium der Justiz

Gesetzentwurf aus Sachsen-Anhalt - Justizministerin Karin Schubert: Keine Gewalt mehr gegen Kinder

16.02.2000, Magdeburg – 008/2000

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg/Berlin. (MJ) Die Kinderkommission des deutschen Bundestages hat heute den Gesetzentwurf des Bundesrates zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten (Kinderrechteverbesserungsgesetz) beraten. Der Gesetzentwurf sieht vor allen Dingen vor, Körperstrafen als Erziehungsmittel zu verbieten. Er folgt damit dem Antrag der Länder Sachsen-Anhalt und Hamburg, die das Kinderrechteverbesserungsgesetz als Ergänzung zu dem Kindschaftsrechtsreformgesetz von Juli 1998 initiiert haben.

"Den Eltern muss die Legitimation genommen werden, ihre Kinder mit Hilfe von Gewalt zu erziehen", so Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD) vor der Kinderkommission des deutschen Bundestages. "Menschen, die schon in frühester Kindheit Körperstrafen als Form der Auseinandersetzung in einer Konfliktsituation erfahren, sehen die Anwendung von Gewalt als ein legitimes Mittel an und lernen nicht, sich in anderer Art gegenüber der Umwelt durchzusetzen. Dieser Entwicklung muss so früh wie möglich begegnet werden", ist die Ministerin überzeugt.

Ein weiterer wesentlicher Punkt des Gesetzentwurfes ist das so genannte kleine Sorgerecht. "Damit wird die Betreuung und Verantwortung, die Stiefeltern im täglichen Leben wahrnehmen, rechtlich abgesichert und anerkannt", so Ministerin Schubert. Insbesondere im Interesse der Kinder müsse der Entwicklung Rechnung getragen werden, dass es heutzutage immer mehr Familien mit einem Stiefelternteil gibt. Rechtlich fehlten diesem Elternteil bislang jedoch die Befugnisse, im alltäglichen Leben für das Kind des Ehepartners tätig werden zu können.

Ferner soll künftig eine vollständige Gleichberechtigung ehelicher und nicht-ehelicher Kinder im Erbrecht erreicht werden. Nach der jetzt geltenden Regelung hängt die Erbberechtigung nicht-ehelicher Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren sind, davon ab, ob der Vater am 2. Oktober 1990 seinen Wohnsitz in den neuen Bundesländern hatte. War dies der Fall, sind die nicht-ehelichen Kinder erbberechtigt geblieben. Lebte der Vater jedoch zu dem Stichtag in den alten Bundesländern, besteht die Berechtigung nicht. "Diese Ungleichbehandlung, die durch nichts zu rechtfertigen ist, soll endlich wegfallen", so Ministerin Schubert.

In ihrer Rede vor der Kinderkommission betonte Sachsen-Anhalts Justizministerin, dass sie sich weiter für die Verbesserung von Kinderrechten einsetzen werde. So ist es Karin Schuberts Ziel, ein erweitertes Umgangsrecht für Kinder gesetzlich zu verankern. Dies soll Kindern ab dem 12. Lebensjahr ermöglichen, selbstständig den Kontakt zu Großeltern, Geschwistern und Stiefeltern aufrecht zu erhalten - auch ohne Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils.

"Diese Personen haben oft einen maßgeblichen Anteil an der Entwicklung des Kindes. Wird der Kontakt versagt, kann das gegen das Wohl des Kindes verstoßen" so die Ministerin.

Mit einer Erweiterung des Umgangsrechtes solle den Eltern bewusst gemacht werden, dass sie gegen die Rechte ihres Kindes verstoßen, wenn sie derartige Kontakte unterbinden.

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 567-4134

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
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