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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Heyer setzt Rundreise in Staßfurt fort
URBAN 21: Land prüft Konzepte für 36 Stadtteile

13.03.2000, Magdeburg – 39

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 39/00

 

Magdeburg, den 13. März 2000

 

Heyer setzt Rundreise in Staßfurt fort

URBAN 21: Land prüft Konzepte für 36 Stadtteile

 

Bauminister Jürgen Heyer (SPD) setzt heute seine Rundreise durch die Städte, die sich an der Landesinitiative URBAN 21 beteiligen wollen, mit einem Besuch in Staßfurt fort. Alle 31 Städte, die für die Erarbeitung von URBAN-Konzepten "technische Hilfe" von der Landesregierung erhalten haben, haben termingerecht zum 15. Februar 2000 ihre detaillierten Vorstellungen für insgesamt 36 Stadtteile beim Bauministerium eingereicht. Die Stadt Staßfurt hat die Innenstadt als URBAN-Gebiet angemeldet. An der Besichtigung nimmt auch Innenminister Manfred Püchel (SPD) als Landtagsabgeordneter des Wahlkreises Staßfurt teil.

 

Jürgen Heyer: "Alle 36 Konzepte werden jetzt sorgfältig durch die beteiligten Ministerien und parallel durch das Institut für Strukturforschung und Wirtschaftsförderung Halle (ISW) geprüft. Wo es Schwächen in den Konzepten gibt, werden wir fachliche Hinweise und Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Wir wollen, dass so viele Gebiete wie möglich an der Landesinitiative URBAN 21 teilnehmen können. Dafür müssen die Konzepte mit den Förderkriterien für die europäischen Strukturfonds vereinbar sein." Mit einer abschließenden Entscheidung der Europäischen Kommission rechnet Heyer frühestens Mitte des Jahres.

 

Das Staßfurter URBAN-Gebiet ist Bergsenkungsbereich. Bei einer Einwohnerzahl von 1.830 Personen stehen etwa 33 Prozent der Wohnungen leer. 26,3 Prozent der Bevölkerung sind ohne Arbeit.

 

Die Stadt Staßfurt will in diesem Gebiet 48 verschiedenste Projekte realisieren. Dazu gehören unter anderem die Revitalisierung von Industriebrachen, der Aufbau eines soziokulturellen Zentrums im Komplex Kaiserhof/Mühle Rebentisch, Ufergestaltung an der Bode, die Anlage eines "Salzgartens" und verschiedene soziale Projekte. Durch die URBAN-Projekte sollen insgesamt etwa 250 neue Arbeitsplätze möglich gemacht werden.

Im Rahmen von Heyers Besuch wird auch der sanierte und umgestaltete Prinzenberg wieder dem Verkehr übergeben. Die Baumaßnahme mit Gesamtkosten von 1,9 Millionen DM wurde vom Land, von der Stadt Staßfurt, von den Wasser- und Abwasserverbänden sowie den Versorgungsunternehmen gemeinsam durchgeführt.

 

Heyer wies darauf hin, dass nach Staßfurt seit 1991 bereits etwa 25,7 Millionen DM Städtebaufördermittel sowie rund

56,5 Millionen DM Wohnungsbaufördermittel von Bund und Land geflossen seien. Mit etwa 3,8 Millionen DM werden vom Land die Neugestaltung des Busbahnhofs und die Umgestaltung des Bahnhofsumfelds zu einer modernen Schnittstelle zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln gefördert. In diesem Jahr soll der Bau einer Fußgängerbrücke über die Bahnhofsgleise begonnen werden. Von großer Bedeutung für die Stadtentwicklung ist nach Heyers Worten auch die Sanierung kommunaler Straßen, für die die Stadt Staßfurt seit 1991 rund 8,3 Millionen DM vom Land erhielt.

 

Martin Krems

 

Anlage

Zehn Fragen zu URBAN 21

 

Zehn Fragen zu URBAN 21

 

 

Wer hat URBAN 21 ins Leben gerufen?

Am 11. Mai 1999 hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt die Landesinitiative URBAN 21 beschlossen, um Entwicklungsstrategien für Stadtteile mit besonders großen wirtschaftlichen, sozialen und städtebaulichen Problemen zu unterstützen. Sachsen-Anhalt ist das erste Land, das eine solche Initiative landesweit gestartet und ihre Ziele in einer Richtlinie der Landesregierung festgelegt hat.

 

Welche Ziele hat URBAN 21?

Die Ziele von URBAN 21 sind

 

 

die Stärkung von wirtschaftlicher Entwicklung, Handel und Beschäftigung in den beteiligten Stadtteilen,

die Förderung von Chancengleichheit und sozialer Eingliederung,

die Förderung der städtebaulichen Entwicklung und der Wohn- und Lebensqualität,

eine nachhaltige Entwicklung der Städte und der Schutz der Umwelt,

die Stärkung von Mitbestimmung, gesellschaftlichen Aktivitäten und kommunaler Selbstverwaltung.

 

 

Welche Stadtteile sind für eine Teilnahme an URBAN 21 geeignet?

Teilnehmen können Quartiere mit einem überdurchschnittlichen Erneuerungsbedarf, die insbesondere eine stagnierende oder abnehmende Wirtschaftsentwicklung, eine im städtischen Vergleich überdurchschnittliche Arbeitslosenquote und hohe soziale Probleme, unzureichende Wohnverhältnisse, eine unzureichende soziale und kulturelle Infrastruktur, häufig problemtische Verkehrsverhältnisse und teilweise auch eine steigende Kriminalität aufweisen.

 

Was ist neu gegenüber der bisherigen Förderpolitik von Bund und Land?

URBAN 21 soll die verschiedenen Förderziele mit einer integrierten Strategie für die Stadtteile verfolgen, wie es den Förderbedingungen der Europäischen Union entspricht. Deshalb müssen sowohl in der Landesregierung wie in den beteiligten Städten die verschiedenen Verwaltungsressorts eng zusammenarbeiten.

 

Mit der traditionellen Städtebauförderung konnten nur investive Vorhaben, insbesondere Bauprojekte, unterstützt werden. Im Rahmen von URBAN 21 kann man zum Beispiel nicht nur die Sanierung eines Hauses, sondern gleichzeitig auch seine Nutzung durch einen neu gegründeten Handwerksbetrieb oder ein Arbeitslosenselbsthilfeprojekt fördern.

 

Wie viel Geld gibt es für URBAN 21?

URBAN 21 ist kein Förderprogramm, für das es einen bestimmten "Topf" gibt. Die Konzepte für die Stadtteile sollen so ausgestaltet werden, dass für ihre Verwirklichung sowohl europäische als auch Bundes- und Landesmittel eingesetzt werden können. Natürlich ist es das Ziel der Initiative, durch diese Fördermittel private Investitionen möglich zu machen und insgesamt eine verstärkte Investitionstätigkeit im Stadtteil anzuregen.

Insbesondere der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Strukturfonds (ESF) sollen für URBAN-Projekte genutzt werden. Aus diesen beiden Fonds wird Sachsen-Anhalt von 2000 bis 2006 insgesamt rund 5,1 Milliarden DM erhalten.

 

Wer soll URBAN 21 umsetzen?

Ein wichtiges Ziel von URBAN 21 ist die Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Ihre Erfahrungen mit dem Leben in ihrem Quartier, ihre Probleme, Forderungen und Ideen sollen in die Konzepte einfließen. Bürgerinitiativen, Stadtteil- und Jugendzentren, kulturelle und soziale Initiativen und nicht zuletzt die Unternehmen vor Ort sollen Träger der Entwicklungsstrategien sein. Bestandteil der URBAN-Konzepte müssen deshalb geeignete Mitbestimmungsmöglichkeiten und die Schaffung eines modernen "Stadtteilmanagements" sein.

 

Die beteiligten Städte sollen ihre Erfahrungen in einem "Städtenetzwerk" austauschen und ihre Konzepte gemeinsam weiterentwickeln.

 

Innerhalb der Landesregierung sind die Ministerien für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, für Wirtschaft und Technologie, für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales, für Raumordnung und Umwelt sowie das Kultusministerium beteiligt. In einem landesweiten Arbeitskreis mit wissenschaftlicher Begleitung sind auch der Städte- und Gemeindebund sowie die Wohnungswirtschaft beteiligt.

 

Welche Städte können mitmachen?

Die Landesregierung hat aus über 60 vorgeschlagenen Stadtteilen 36 Quartiere in 31 Städten ausgesucht, die den genannten Kriterien entsprechen. Diese Städte haben mit "technischer Hilfe" der Landesregierung (höchstens 30.000 DM pro Stadtteil) URBAN-Konzepte für die Stadtteile erstellt. Die 31 Städte sind Bad Dürrenberg, Bernburg, Bitterfeld, Blankenburg, Burg, Dessau, Freyburg, Gardelegen, Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Halle (Saale), Hettstedt, Köthen, Lutherstadt Eisleben, Lutherstadt Wittenberg, Magdeburg, Merseburg, Naumburg, Oschersleben, Osterwieck, Quedlinburg, Sangerhausen, Schönebeck, Staßfurt, Stendal, Tangermünde, Weißenfels, Wolfen, Wolmirstedt und Zeitz.

 

Wie sieht das weitere Verfahren aus?

Zum 15. Februar 2000 haben die Städte ihre Konzepte vorgelegt. Sie werden jetzt sorgfältig durch die beteiligten Ministerien und parallel durch das Institut für Strukturforschung und Wirtschaftsförderung Halle (ISW) geprüft. Dabei geht es vor allem darum, ob sie den Richtlinien der Landesinitiative und vor allem den Förderkriterien der Europäischen Union entsprechen. Wenn es Mängel gibt, erhalten die Städte Gelegenheit zu Nachbesserungen. über die endgültige Bewilligung entscheidet die Europäische Kommission voraussichtlich im Sommer.

 

Wie viele Städte werden schließlich dabei sein?

Alle, die förderfähige Konzepte vorlegen.

 

Wer hilft den Städten bei Fragen und Problemen weiter?

Für alle Fragen zu URBAN 21 gibt es Ansprechpartner in den Regierungsprädidien und im Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr.

 

 

Impressum:

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

Fax: (0391) 567-7509

Mail: presse@mwv.lsa-net.de

 

 

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