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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Innenminister Püchel:
Rückkehr der Kosovo-Albaner im Laufe des Jahres;
Vorrang für freiwillige Rückkehr

16.03.2000, Magdeburg – 34

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 034/00

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 034/00

 

Magdeburg, den 16. März 2000

 

Innenminister Püchel:

Rückkehr der Kosovo-Albaner im Laufe des Jahres;

Vorrang für freiwillige Rückkehr

Innenminister Püchel setzt vorrangig auf die freiwillige Rückkehr der Kosovo-Albaner im Laufe dieses Jahres. Dabei sollen die grundsätzlich bis zum 10. April ausgesprochenen Duldungen des Aufenthaltes der Kosovo-Albaner je nach Personengruppe bis zum Ende des Sommers verlängert werden können, wenn eine glaubwürdige Bereitschaft zur Ausreise nachgewiesen wurde.

Von den ursprünglich rund 3.550 im Land lebenden Kosovo-Albanern, davon 592 Flüchtlinge, die während des Krieges aus Mazedonien evakuiert wurden, halten sich gegenwärtig noch rund 2.900 in Sachsen-Anhalt auf. Davon sind rund 300 evakuierte Flüchtlinge und rund 2.600 Asylbewerber, die vor Kriegsausbruch ins Land gekommen sind.

Die Konferenz der Innenminister und -senatoren hatte am 19. November 1999 die Rückführung von Kosovo-Albanern ab Frühjahr 2000 beschlossen, die kein Bleiberecht erhalten haben. Innenminister Dr. Manfred Püchel: "Das Land Sachsen-Anhalt hat eine Regelung geschaffen, die vorsieht, diesen Beschluss so menschlich wie möglich umzusetzen, abhängig von den persönlichen Befindlichkeiten." So können z. B. Familien mit schulpflichtigen Kindern, die freiwillig ausreisen möchten, bis zum 30. Juni in Sachsen-Anhalt bleiben, damit die Kinder das Schuljahr noch beenden.

Sollte jemand, der zur Ausreise verpflichtet ist, erwerbstätig sein, kann dessen Aufenthalt bis zum 30. September verlängert werden. Allerdings müssen die Familienangehörigen zum üblichen Termin ausreisen.

Darüber hinaus gibt es unterschiedlich begründete Ausnahmen von der Rückkehrpflicht, z. B.

 

 

wenn jemand in einem Kriegsverbrecherprozess vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag zur Aussage geladen ist.

traumatisierte Personen, die mindestens seit November 99 in ständiger ärztlicher Behandlung waren. Diese Behandlung sollte bis zum Abschluss ermöglicht werden, so dass der Aufenthalt bis dahin verlängert wird.

ältere Menschen, die am 19. November 99 das 65. Lebensjahr vollendet hatten und im Kosovo ohne Familie sind, in Deutschland aber Verwandte mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung haben, können ebenfalls vorerst in Deutschland bleiben, wenn ihre Angehörigen von staatlichen Leistungen unabhängig sind und sich zur Versorgung ihres Verwandten verpflichten.

Schüler, Auszubildende oder Studenten, die bis Ende diesen Jahres ihren Abschluss erreichen, können bis dahin in Deutschland bleiben, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbständig sichern.

 

Darüber hinaus können in Einzelfällen die Regierungspräsidien eine Verlängerung des Aufenthaltes entscheiden, wenn dadurch unbillige Härten vermieden werden.

Innenminister Dr. Manfred Püchel wird Ende März in das Kosovo reisen, um sich vor Ort selbst ein Bild zu machen.

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