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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Innenminister Dr. Manfred Püchel:
Kommunale Verkehrsüberwachung erfolgreich

23.03.2000, Magdeburg – 36

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 036/00

 

Magdeburg, den 23. März 2000

 

 

Innenminister Dr. Manfred Püchel:

Kommunale Verkehrsüberwachung erfolgreich

 

 

Höhere Verkehrssicherheit

Einnahmen und Kosten nahezu ausgeglichen

 

 

"Mit Stand März 2000", so Minister Püchel, "führen inzwischen 20 Kommunen, davon 13 Städte und 7 Landkreise, Geschwindigkeitsmessungen durch." Dabei handele es sich um die Städte Aschersleben, Burg, Halberstadt, Haldensleben, Wernigerode, Salzwedel, Stendal, Naumburg, Weißenfels, Merseburg, Dessau, Bernburg und Köthen sowie die Landkreise Aschersleben-Staßfurt, Halberstadt, Stendal, Burgenlandkreis, Bitterfeld, Anhalt-Zerbst und Wittenberg. Genau vor Jahresfrist seien, so Püchel, diese Aufgaben nur von 9 Kommunen (6 Städte, 3 Landkreise) wahrgenommen worden.

 

Da die Geschwindigkeitsüberwachung in unterschiedlicher Intensität wahrgenommen werde, seien auch die bisher vorliegenden Fallzahlen über festgestellte Verstöße unterschiedlich.

 

So seien z. B. von 6 Kommunen, die die Aufgabe bereits länger als ein Jahr wahrnehmen und deren Fallzahlen vorliegen, insgesamt 46.607 Geschwindigkeitsverstöße (3.883 monatlich), d.h. in jeder Kommune im Schnitt 7.768 Verstöße (monatlich 647), festgestellt worden. Von diesen Verstößen lagen durchschnittlich ca. 90 % im Verwarngeldbereich (überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h), die restlichen 10 % im Bußgeldbereich (überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h und mehr).Obwohl bisher nur von einem Teil der Kommunen und zum Teil auch erst seit kurzer Zeit Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, ist nach den Berichten der Polizeidirektionen und Regierungspräsidien bereits erkennbar, dass diese positive Auswirkungen zeigen. So wurde u. a. berichtet, dass bei einer permanenten überwachung an einzelnen Stellen die Geschwindigkeitsüberschreitungen zurückgingen. Zum Teil wurde von der Polizei berichtet, dass die zusätzlichen Geschwindigkeitsmessungen der Kommunen "den Verkehr beruhigen" und "sich so positiv auf die Verkehrssicherheit auswirken". Von einer anderen Polizeidirektion wurde festgestellt, dass "innerhalb geschlossener Ortschaften eine wesentlich günstigere Verkehrsunfallentwicklung entstanden ist, da die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschäden im Bereich einer Kommune, die Geschwindigkeitsmessungen durchführt, erkennbar zurückgegangen ist".

Die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Polizei wird durchweg als positiv angesehen. So wurde berichtet, dass z. B. im Vorfeld gemeinsam eine Auswahl und Abstimmung der Messstellen erfolge und Informationen zur Organisation der Verkehrsüberwachung und auch zu gemeinsam geplanten Geschwindigkeitskontrollmaßnahmen ausgetauscht werde. Die aufgrund dieser Zusammenarbeit mit der Polizei ausgewählten Messstellen der Kommunen befinden sich überwiegend an Schulen, Kindergärten, Kinderfreizeiteinrichtungen, Schulwegen, an Unfallschwerpunkten, in Tempo-30-Zonen und teilweise an aufgrund von Bürgerhinweisen ausgewählten Messstellen.

Aufgrund des Beschlusses des Landtages vom 18. Dezember 1997, mit dem die Landesregierung beauftragt wurde, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes eine überprüfung der Kosten- und Einnahmeentwicklung vorzunehmen, erfolgt zur Zeit eine detaillierte Ermittlung der bei den Kommunen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgabe entstandenen Kosten und der erzielten Einnahmen.

Püchel: "Nach den bisher vorliegenden Zahlen ist festzustellen, dass sich sowohl die Kosten als auch die Einnahmen im Bereich der geschätzten Modellrechnung bewegen und damit eine kostendeckende Wahrnehmung durch die Kommunen gesichert ist." So seien von den 9 Kommunen, die die Aufgabe seit mindestens einem Jahr wahrnehmen, im Durchschnitt laufende jährliche Kosten von ca. 248.000 DM mitgeteilt worden, während die durchschnittlichen Einnahmen dieser Kommunen jährlich ca. 258.200 DM betrugen, so dass sich ein durchschnittlicher Kostendeckungsgrad von 104 % ergebe.

Püchel: "Die übertragung dieser Zuständigkeiten soll als Ergänzung der polizeilichen überwachungstätigkeit die Verkehrssicherheit auf den Straßen Sachsen-Anhalts verbessern. Während durch die Einbeziehung der Kommunen einerseits die innerstädtische überwachung verstärkt wird, kann sich andererseits die Polizei verstärkt den Kontrollen außerhalb der größeren Städte widmen."

 

Info:

überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeiten stellen nach wie vor eine der Hauptunfallursachen dar. Allein im vergangenen Jahr registrierte die Polizei 13.650 sogenannte Geschwindigkeitsunfälle. Dies entspricht, gemessen am Gesamtunfallaufkommen, einem Anteil von 13,11 %. Durch die änderung von Zuständigkeitsverordnungen, die im März 1998 in Kraft getreten sind, sind neben der Polizei nunmehr auch die kreisfreien Städte und die Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern sowie in den übrigen Gebieten in Bereichen innerhalb geschlossener Ortschaften die Landkreise zur überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr zuständig.

 

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