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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Landesregierung von Sachsen-Anhalt verabschiedet Entwurf des neuen Mediengesetzes

28.03.2000, Magdeburg – 162

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 162/00

 

Magdeburg, den 28. März 2000

 

Landesregierung von Sachsen-Anhalt verabschiedet Entwurf des neuen Mediengesetzes

In ihrer heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung den Gesetzentwurf der Staatskanzlei für ein neues Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Es soll bereits in der kommenden Landtagssitzung am 6. April 2000 in erster Lesung in die parlamentarische Debatte eingebracht werden.

Das neue Mediengesetz soll das bisherige Gesetz über privaten Rundfunk in Sachsen-Anhalt ablösen. Es setzt die neuen Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags in Landesrecht um und bildet darüber hinaus einen modernen umfassenden Rechtsrahmen für den Rundfunk in Sachsen-Anhalt. Daneben werden auch neue Aspekte des Mediengeschehens einbezogen, wie zum Beispiel die Mediendienste. Die Förderung von Medienkompetenz wird als Aufgabe des Landesrundfunkausschusses, der zukünftig den Namen "Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA)" trägt, gesetzlich verankert. Mit einer Regelung für den übergang von der analogen zur digitalen Rundfunktechnik betritt Sachsen-Anhalt bundesweit Neuland.

Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner hob hervor, dass sich die an der Anhörung beteiligten öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkveranstalter, Zeitungen, Verbände und Medienunternehmen mit den Kernpunkten des Referentenentwurfs einverstanden gezeigt hätten. Gleichwohl sei es an einigen Positionen zu änderungen gekommen. In diesem Zusammenhang erwähnte der Ministerpräsident die Neuregelung, die es zukünftig landesweiten Rundfunkveranstaltern ermöglichen soll, auch regionale Werbung auszustrahlen.

Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner: "Das Kabinett hat sich eingehend mit dieser Frage befasst. Es hat die vielfältigen Argumente abgewogen und beschlossen, das Gesetz an dieser Stelle erst ab dem 1. August 2001 wirksam werden zu lassen. Das Kabinett habe die Deregulierung des Werbemarktes in Sachsen-Anhalt für notwendig erachtet, um die Umsatzentwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern. Sie verzichteten derzeit weitgehend auf Rundfunkwerbung, weil ihnen die jetzt vorgeschriebene landesweite Verbreitung zu teuer sei und nur wenig nütze.

Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner: "Ein Autohändler aus Halle will speziell in seiner Region im Rundfunk werben, nicht aber in Magdeburg oder Salzwedel. Wir halten es für notwendig, eine Möglichkeit zu schaffen, dass diese regionale Zielgruppe auch durch Rundfunkwerbung erreicht werden kann. Durch das Inkrafttreten der Neuregelung am 1. August 2001 ist gewährleistet, dass sich die Zeitungen auf die neue Situation einstellen können und ein gleitender übergang stattfindet, der allen Beteiligten des Werbemarktes gerecht wird." Im übrigen existiere eine solche Rechtslage bereits heute in zwölf anderen Bundesländern, darunter in allen ostdeutschen Ländern.

Die Digitalisierung des Rundfunks war ein weiteres Thema, auf das der Ministerpräsident einging: "Als erstes Land hat Sachsen-Anhalt die Forderungen, die von den Rundfunkveranstaltern an den übergang vom analogen ins digitale Zeitalter gestellt werden, gesetzlich formuliert. Dabei steht die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) im Zentrum der aktuellen Diskussion und des Gesetzentwurfs. Die Landesregierung will für öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter die Sicherheit schaffen, auch in der digitalen Welt die jeweiligen Programme gleichberechtigt verbreiten zu können. MDR, ARD und ZDF sollen ihre Programme auch in der digitalen Zukunft genau so ausstrahlen können, wie private Fernsehveranstalter. Nur auf dieser sicheren Rechtsgrundlage werden alle Beteiligten bereit sein, sich den Herausforderungen des Umstiegs von der heutigen analogen auf die zukünftige digitale Technik zu stellen. Dies entspricht im übrigen auch dem Verständnis der Landesregierung von einer funktionierenden dualen Rundfunkordnung, für die wir die Verantwortung tragen."

Für die Verbraucher ist nach den Worten des Ministerpräsidenten besonders wichtig, dass sich nach Einführung von DVB-T das Angebot von heute drei auf zukünftig voraussichtlich zwölf Fernsehprogramme steigern könne, die mit einer einfachen Stabantenne zu empfangen seien. Eine landesweite Umstellung auf digitales terrestrisches Fernsehen sehe der Gesetzentwurf zwar erst für das Jahr 2010 vor, doch werde unter Federführung des MDR schon für Juni 2001 ein Start von DVB-T im Raum Halle-Leipzig geplant. Das Mediengesetz schaffe dafür die Voraussetzungen.

Abschließend erklärte der Ministerpräsident, dass die Landesregierung von einer zügigen Landtagsberatung ausgehe. Er hoffe, dass der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause verabschiedet werden könne.

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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