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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Verwaltungsreform in Sachsen-Anhalt
Umweltministerium geht mit Neuorganisation der Umweltverwaltung weiteren Schritt in Richtung moderne und bürgerfreundliche Verwaltung / STAU-Aufgaben gehen auf andere Behörden über

28.03.2000, Magdeburg – 166

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 166/00

 

Magdeburg, den 28. März 2000

 

Verwaltungsreform in Sachsen-Anhalt

Umweltministerium geht mit Neuorganisation der Umweltverwaltung weiteren Schritt in Richtung moderne und bürgerfreundliche Verwaltung / STAU-Aufgaben gehen auf andere Behörden über

Die Umweltverwaltung in Sachsen-Anhalt soll im Zuge der kommunalen Gebietsreform und der bis Ende 2005 beabsichtigten Modernisierung der Landesverwaltung neu strukturiert werden.

Absicht der Landesregierung ist es, die Aufgaben der Staatlichen ämter für Umweltschutz (STAU) auf das künftige Landesverwaltungsamt (LVA), das Landesamt für Umweltschutz (LAU) und die Landkreise zu übertragen. Damit erfolgt eine grundsätzliche Neuzuordnung der Aufgaben der fachtechnischen Betreuung der Bereiche Wasser, Abfall und Immissionsschutz sowie der Genehmigungsbearbeitung.

Mit künftig drei Behörden (MU, LAU, LVA) wird die Verwaltung gegenüber derzeit acht Behörden deutlich verschlankt. Die Leitungsfunktionen (Behördenleiter, Abteilungsleiter) werden von derzeit 31 auf neun reduziert. Damit werden in besonderem Maße Haushaltslage, Stellensituation und Personalstruktur der Landesverwaltung berücksichtigt.

Umweltministerin Ingrid Häußler: "Mit der übertragung der Aufgaben der STAU auf andere Behörden werden u.a. eine Konzentration der Aufgaben in der Mittelinstanz erreicht, die kommunale Selbstverwaltung gestärkt und das Verwaltungshandeln bürgerfreundlicher gestaltet. Darüber hinaus verringert sich durch den Verzicht auf Umweltbehörden der Ortsinstanz die Anzahl von Sonderbehörden. Die Vollzugs- und Facharbeit wird in einer Behörde (LVA) konzentriert."

Das Ministerium für Raumordnung und Umwelt wurde vom Kabinett beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten und einen ressortübergreifend besetzten Aufbaustab unter Leitung des Umwelt-Staatssekretärs einzurichten, der einen Zeit- und Maßnahmenplan für die phasenweise Umsetzung erarbeiten soll..

Die Komplexität der Neuorganisation der Umweltverwaltung verlangt eine Zeitfolge, die im Zusammenhang mit der Bildung des LVA und der Umgestaltung kommunaler Strukturen gesehen werden muss.

Die Behörden der Umweltverwaltung mussten in den letzten Jahren neben der bestehenden Aufgabenvielfalt wachsenden gesetzlichen Anforderungen bei sinkendem Personalbestand gerecht werden. Für den Zeitraum bis 2005 werden rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allein durch Erreichen der Altersgrenze ihren Arbeitsplatz in den Behörden verlassen.

Die Inanspruchnahme von Abfindungs- und Teilzeitregelungen kommt hinzu. Vor dem Hintergrund der Haushaltsproblematik werden Einstellungen von Nachfolgepersonal nur im Ausnahmefall möglich sein und sich überwiegend auf ausgewählte Spezialisten beschränken müssen.

Zur Information:

Die Aufgaben der Landesumweltverwaltung werden derzeit von dem Ministerium für Raumordnung und Umwelt (MU), den drei Regierungspräsidien (RP), dem Landesamt für Umweltschutz (LAU) und den drei Staatlichen ämtern für Umweltschutz (STAU) wahrgenommen. Die RP sind in der allgemeinen Mittelinstanz als obere Umweltbehörden tätig. Das LAU ist die technische Fachbehörde des MU.

Die STAU sind die technischen Fachbehörden der RP und beraten diese sowie die kommunalen Gebietskörperschaften, andere Landesbehörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Darüber hinaus leisten sie umfangreiche Grundlagenarbeiten, die unmittelbar in die fachliche Tätigkeit des MU bzw. des LAU einfließen. Die STAU mit Sitz in Dessau/Wittenberg, Halle und Magdeburg unterstehen unmittelbar der Dienst- und Fachaufsicht der RP.

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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Hegelstraße 42

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