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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Regelanfrage beim Verfassungsschutz

440 neue Polizeianwärterinnen und -anwärter gesucht – Erstmals Regelanfrage beim Verfassungsschutz

15.01.2022, Magdeburg – 02/2022

  • Ministerium für Inneres und Sport

An der Fachhochschule Polizei des Landes Sachsen-Anhalt sollen in diesem Jahr mindestens 440 neue Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter eingestellt werden. Von 2023 an sollen es jeweils mindestens 500 Einstellungen sein. Damit setzt Sachsen-Anhalt den Personalaufbau bei der Landespolizei fort. Ziel ist es, bis Ende der Legislaturperiode 7000 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in den Dienst zu stellen.

Bereits in den vergangenen Jahren wurden deutlich mehr Anwärterinnen und Anwärter eingestellt. Im Jahr 2017 wurden rund 690, im Jahr 2018 rund 530, im Jahr 2019 und 2020 wurden 550 beziehungsweise 450 und im Jahr 2021 noch einmal 360 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter eingestellt. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 gab es 120 Einstellungen.

An der Fachhochschule Polizei beginnt zum 1. März ein neuer Jahrgang mit der Ausbildung beziehungsweise dem Studium. Diese Anwärterinnen und Anwärter sind die ersten, bei denen ein weiteres Prüfverfahren zum Einsatz kommt: die Regelanfrage beim Verfassungsschutz.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: "Die Regelanfrage beim Verfassungsschutz zu angehenden Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter ist ein weiterer wichtiger Baustein in unserer Gesamtstrategie gegen Extremismus. Verfassungstreue ist unverzichtbare Grundlage einer starken und von der Bevölkerung akzeptierten Polizei."

Mit der Regelanfrage beim Verfassungsschutz wird das bisherige, bereits sehr aufwendige Verfahren um einen weiteren Filter ergänzt. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich im § 18 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt.

Hintergrund:

Die Einstellungen an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt erfolgen jedes Jahr zum 1. März und 1. September.

Bei der Auswahl für eine Ausbildung oder ein Studium an der Fachhochschule der Polizei müssen Bewerberinnen und Bewerber ein Führungszeugnis sowie eine Erklärung zu laufenden Ermittlungsverfahren vorlegen. Im nächsten Schritt werden die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt und die polizeilichen Auskunftsysteme auf vorhandene Einträge hin überprüft. Zudem erfolgt ein standardisierter, computergestützter Persönlichkeitstest, der einige nötige Charaktereigenschaften für den Polizeiberuf überprüft. Neu hinzu kommt jetzt die Regelanfrage beim Verfassungsschutz.

Trotz der demografischen Entwicklung konnten die geplanten Einstellungszahlen in den vergangenen Jahren realisiert werden. Der Polizeiberuf ist wegen der Vielseitigkeit der Aufgaben weiterhin sehr attraktiv.

Um auch zukünftig hohe Bewerberzahlen zu haben, wird aktuell die Nachwuchswerbung intensiviert. Die wichtigsten Informationen zum Thema Ausbildung und Studium bei der Polizei findet man hier: www.nachwuchsfahndung.de.

 

Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Franziska Höhnl
Pressesprecherin

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg

Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542
Fax: 0391 567-5520
E-Mail: Pressestelle(at)mi.sachsen-anhalt.de

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