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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Verfassungsrechtliche Grenzen eines Paritätsgesetzes/Ministerium für Justiz und Gleichstellung stellt Rechtsgutachten vor

29.09.2020, Magdeburg – 389/2020

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Im Koalitionsvertrag ist die Landesregierung beauftragt worden zu prüfen, ob ein verfassungskonformes Paritätsgesetz für die Landes- und Kommunalebene im Land Sachsen-Anhalt auf den Weg gebracht werden könnte.

Zur Erfüllung dieses Auftrags hat das Ministerium für Justiz und Gleichstellung ein Rechtsgutachten erstellt, in welchem  der verfassungsrechtliche Rahmen und die verfassungsrechtlichen Grenzen mit Bezug auf landesrechtliche Paritätsregelungen im Einzelnen dargestellt sind. Dabei werden die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten sowie der Diskussionsstand und die Rechtsprechung zu der Thematik nachgezeichnet.

Im Mittelpunkt des fachlichen Gutachtens steht die Prüfung, welche Grundrechte, grundrechtsgleichen Rechte sowie Rechtsgüter und Staatsziele des Grundgesetzes und der Landesverfassung durch ein Paritätsgesetz berührt wären und ob etwaige Eingriffe als gerechtfertigt angesehen werden können.

Das Gutachten enthält eine ausführliche Auswertung der Rechtsprechung, des Schrifttums. Es setzt sich mit verschiedenen Stellungnahmen von Sachverständigen im Zusammenhang mit Rechtsetzungsvorschlägen für Paritätsregelungen auseinander. Sozialwissenschaftliche und gleichstellungspolitische Betrachtungen zu struktureller Benachteiligung stehen nicht im Fokus des Rechtsgutachtens.

Vor dem Hintergrund des breiten Meinungsspektrums zu der Thematik, der kontroversen Debatten im Zusammenhang mit der Einführung von Paritätsregelungen in anderen Ländern sowie einer Vielzahl von Rechtsgutachten mit divergierenden Ergebnissen wurde in Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am 11. Dezember 2019 in Halle ein Wahlrechtsforum ausgerichtet. Dazu waren unter anderem alle Mitglieder des Landtags eingeladen. Die komplexe Thematik ist dort aus unterschiedlichen Perspektiven umfassend beleuchtet und diskutiert worden.

Nach dem Fazit des Gutachtens kommt ein Paritätsgesetz auf Landes- oder Kommunalebene nicht ohne Verfassungsänderung auf Bundesebene in Betracht.

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle

 

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

 

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

 

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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