
Zweigstelle Naumburg
Die Staatsanwaltschaften sind in Deutschland nach französischem Vorbild im 19. Jahrhundert eingerichtet worden.
Aufsichtsführende Behörde ist die Generalstaatsanwaltschaft >>> in Naumburg.
Allgemeines
Die Staatsanwaltschaften leiten mit Hilfe der Polizei die Ermittlungsverfahren, erheben Anklage vor Gericht und vertreten diese dort. Zugleich sind sie zuständig für die Strafvollstreckung und bearbeiten Gnadenanträge.
Wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund angezeigter oder ermittelter Tatsachen das Vorliegen einer strafbaren Handlung bejaht, ist sie zum Einschreiten gesetzlich verpflichtet und in diesem Rahmen frei von Weisungen der Aufsichtsbehörden - auch solcher politischer Art. Diese zwingende Ausgestaltung des Ermittlungsverfahrens, das Legalitätsprinzip, ist eines der wesentlichen Merkmale der Arbeit der Staatsanwaltschaften in einem demokratischen Rechtsstaat.
An die Annahme des Anfangsverdachts werden keine übertriebenen Anforderungen gestellt, weil die Erforschung des Sachverhalts gerade Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist. Es muss nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Bloße Vermutungen reichen nicht aus. Der Anfangsverdacht hat auf konkreten Tatsachen zu beruhen.
Downloads
Allgemeines zum Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Amt des Schöffen oder etwa zu Rechtsmitteln hält die Broschüre "Schöffen" für Sie bereit.
Die Broschüre "Die Justiz in Sachsen-Anhalt" , enthält die Zuordnung der Gemeinden und Städte des Landes zu den Staatsanwaltschaften.




