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Behindertenhilfe
Halle (Saale), Stadt
 

Behindertenhilfe - Halle (Saale), Stadt

Leistungsbeschreibung

Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Leistungen können ambulant, teilstationär oder stationär gewährt werden.

Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen.

Leistungen der Eingliederungshilfe sind u. a.

  • stationäres Wohnen
  • ambulant betreutes Wohnen
  • Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
  • Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung
  • heilpädagogische Leistungen
  • sonstige Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Detaillierte Hinweise zur Dienstleistungsbeschreibung der Stadt Halle (Saale) finden Sie hier.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner ist das örtlich für Sie zuständige Sozialamt.

Was sollte ich noch wissen?

Schwerbehinderte Menschen erhalten außerdem Unterstützung bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Integrationsamt. Weitere Informationen zu dessen Leistungen finden Sie hier.


Ist Ihr gesuchter Ort nicht unter den gefundenen Ort(en)? Dann können Sie Ihre Suche im Behördenfinder DEUTSCHLAND fortsetzen.

Zuständige Stelle:

Stadt Halle - Eingliederungshilfe - 50.51/50.52

Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 221-5516
Fax:
+49 345 221-5528
WWW:
Öffnungszeiten:
Mo: 09:00 - 12:30 Uhr
Di: 13:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: nach Vereinbarung
Fr: 09:00 - 12:30 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja