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Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Halle (Saale), Stadt
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern wollen, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. (siehe auch: Personenverkehr - Genehmigungen)
Voraussetzung ist, dass Sie die dafür notwendigen Prüfungen abgelegt haben.
In jedem Fall müssen Sie die Beantragung persönlich vornehmen.
Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde im Fahrerlaubniswesen ist das Landesverwaltungsamt, Referat Verkehrswesen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
An wen muss ich mich wenden?
Fahrerlaubnisbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
- Führerschein
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
- Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (nur für Krankenkraftwagen); entfällt bei Verlängerung
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV )
Ist Ihr gesuchter Ort nicht unter den gefundenen Ort(en)? Dann können Sie Ihre Suche im Behördenfinder DEUTSCHLAND fortsetzen.
Zuständige Stelle:
Stadt Halle - Team Fahrerlaubnisbehörde - 33.1.6
-
Am Stadion 6
06122 Halle (Saale)
- Telefon:
-
+49 345 221-1399
- Fax:
-
+49 345 221-1384
- E-Mail:
- WWW:
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Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
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