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Einschulungsuntersuchung - Halle (Saale), Stadt
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Kind bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet hat, wird es mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig und muss zum Schulbesuch angemeldet werden.
Vor der Einschulung erfolgt immer eine amtsärztliche Untersuchung beim öffentlichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes zur Feststellung des körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Entwicklungsstandes Ihres Kindes. Der Untersuchungstermin wird Ihnen durch Aushang in der Kindereinrichtung Ihres Kindes bekanntgegeben. Falls Ihr Kind keine Einrichtung besucht, müssen Sie selbst einen Untersuchungstermin mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst vereinbaren.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
An wen muss ich mich wenden?
Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Eine vorzeitige Einschulung oder (in besonderen Ausnahmefällen) eine Zurückstellung um ein Jahr ist auf Antrag bei der zuständigen Schulbehörde möglich.
Ist Ihr gesuchter Ort nicht unter den gefundenen Ort(en)? Dann können Sie Ihre Suche im Behördenfinder DEUTSCHLAND fortsetzen.
Zuständige Stelle:
Stadt Halle - Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit - 53.2
-
Helmeweg 2
06122 Halle (Saale)
- Telefon:
-
+49 345 --6902683
- Fax:
-
+49 345 --6782446
- WWW:
