Öffentliche Schulen im Sinne des Schulgesetzes sind die Schulen, deren Träger die Landkreise, die Gemeinden oder das Land sind. Sie sind nichtrechtsfähige öffentliche Anstalten. Schulen in freier Trägerschaft sind die Schulen, deren Träger entweder natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts oder Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften sind und die die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen. Sie unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.
In Sachsen-Anhalt werden die Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Schulformen der allgemein bildenden Schulen und der berufsbildenden Schulen unterrichtet.
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| Berufsbildende Schulen: |
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Schulen des zweiten Bildungsweges
Schulen mit Schwerpunktprofilen:
Weitere Bildungsthemen:
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