Der Landesbeauftragte ist Ansprechpartner für Bewohner des Landes Sachsen-Anhalt, die unter der SED-Diktatur gelitten haben und durch Wirkungen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit benachteiligt worden sind.
Dabei ist es die wichtigste Aufgabe des Landesbeauftragten, im Gegensatz zum Bundesbeauftragten, welcher als Behörde die Akten des ehemaligen MfS verwaltet, die Betreffenden im Umgang mit der sie belastenden Vergangenheit zu beraten und ihnen Wege für ihre Rehabilitierung aufzuzeigen.
Zur Beantragung der Akteneinsicht beim Bundesbeauftragten
Zur Außenstelle Halle (Saale) des Bundesbeauftragten
Zur Außenstelle Magdeburg des Bundesbeauftragten
Hinweise zur am 09.12.2010 in Kraft getretenen Fristverlängerung (zum Jahresende 2019) für die Rehabilitierungsanträge entnehmen Sie bitte unserer Pressemitteilungsseite sowie der Seite des Bundesministeriums der Justiz
Hinweise zur am 31.12.2011 in Kraft getretenen (8.) Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (Html) (Pdf) (mit der Möglichkeit der Überprüfung bestimmter Personenkreise bis Jahresende 2019) entnehmen Sie bitte der hierzu eingerichteten Seite des Bundesbeauftragten
Solange kein(e) Landesbeauftragte(r) ernannt ist, wenden Sie sich bitte an:
Stellvertreter des Landesbeauftragten Christoph Koch oder
Dr. Wolfgang Laßleben
Landesbeauftragte(r):
20.12.1994–06.02.2005: Edda Ahrberg (anschl. Weiterführung des Amtes)
15.06.2005–14.06.2010: Gerhard Ruden
Kontakt:
Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Klewitzstraße 4
39112 Magdeburg
Telefon: 03 91 - 5 67.50 51
E-Mail: lstu@justiz.sachsen-anhalt.de
Internet: www.stasi-unterlagen.sachsen-anhalt.de
Stand: 25.01.2012 (neuer Link zum StUG)

