Abgeschlossene Verfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einstellung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Planes in das Internet keine Auslegung nach Paragraph 74 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit Paragraph 1 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Land Sachsen-Anhalt darstellt.
Die Unterlagen zu den abgeschlossenen Verfahren werden jeweils am 1. Tag der Auslegung freigeschaltet.
