Trinkwasseruntersuchungsstellen
Listung und Überprüfung von Trinkwasseruntersuchungsstellen
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.11.2011 (BGBl. I S. 2370), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 19 des Gesetzes vom 22.12.2011 (BGBl. I S. 3044, 3046), trat am 1. November 2011 in Kraft.
Trinkwasseruntersuchungsstellen haben gemäß § 15 Abs. 4 Satz 1 bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um für die Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen einschließlich der Probenahme berechtigt zu sein.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
Listung von Trinkwasseruntersuchungsstellen sowie deren Überprüfung
Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 TrinkwV 2001 wird hiermit bekanntgegeben:
Liste der Trinkwasseruntersuchungsstellen in Sachsen-Anhalt
Zusammenstellung der Links zu den:
Trinkwasseruntersuchungsstellen in den anderen Bundesländern


