Flurbereinigungsverfahren Berge
Informationen zum Verfahren
Gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz erfolgte die vorgeschriebene Auslegung der vorläufigen Ergebnisse der Wertermittlung in dem Flurbereinigungsverfahren Berge. Die Ergebnisse der Wertermittlung werden nun gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz festgestellt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgenden Anlagen:
- Öffentliche Bekanntmachung Feststellung Wertermittlungsergebnisse
- Wertermittlungsrahmen
- Verfahrensflurstücke
- Einlagewertkarte
Sollten Fragen bestehen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Paschke. Sie können sie unter der Telefonnummer: 03931/633-222 erreichen oder per Mail: Iris.Paschke@alff.mlu.sachsen-anhalt.de .
