Ausweisungsverfahren des NSG „Heers bei Blankenburg"
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Naturschutz und Landschaftspflege (obere Naturschutzbehörde), führt zurzeit das öffentliche Verfahren zur Ausweisung des Naturschutzgebietes „Heers bei Blankenburg“ (Landkreis Harz) durch.
• Verordnungsentwurf
• Verordnungskarte DTK 10
• Flyer
Ein NATURSCHUTZGEBIET (NSG) ist ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, in dem ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Die Anforderungen zur NSG-Ausweisung des Gebietes „Heers bei Blankenburg“ ergeben sich u.a. aus den Vorgaben der FFH-Richtlinie der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Errichtung des europaweiten Schutzgebietssystems NATURA 2000.
Eine Beschreibung des Gebietes, die Darstellung der Schutzgüter sowie die Dokumentation der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Naturschutzgebietes sind unter der Rubrik GEBIETSCHARAKTERISTIK aufgeführt. Mehr über den Ablauf des Verfahrens zur Ausweisung des Naturschutzgebietes „Heers bei Blankenburg“ können Sie unter VERFAHRENSABLAUF finden.
Hinweise, Anregungen oder Anfragen werden im Rahmen des öffentlichen Verfahrens bis zum 08.05.2012 berücksichtigt.
Dienstgebäude:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat 407 - Naturschutz und Landschaftspflege
Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale)
Ansprechpartner:
Herr Werner Neef
Tel.: (0345) 514/2618
Fax: (0345) 514/2118
E-Mail:werner.neef@lvwa.sachsen-anhalt.de
Herr Torsten Pietsch
Tel.: (0345) 514/2143
Fax: (0345) 514/2118
E-Mail: torsten.pietsch@lvwa.sachsen-anhalt.de
