Auflösung kleinteiliger Strukturen
Seit Januar 2011 gibt es in Sachsen-Anhalt 219 Gemeinden. Die Gemeindestruktur besteht aus 104 Einheitsgemeinden und 18 Verbandsgemeinden, denen insgesamt 115 Mitgliedsgemeinden angehören.
Diese neue Struktur ist Ergebnis der Gemeindegebietsreform, die der Landtag am 18. Juni 2010 per Gesetz abgeschlossen hat. Grundlage war das Leitbild für die Bildung einheitlicher leistungsfähiger Gemeindestrukturen vom August 2007. Zu diesem Zeitpunkt war Sachsen-Anhalt das Bundesland in Deutschland mit den kleinteiligsten Strukturen überhaupt. Über 80 Prozent der Gemeinden hatte weniger als 2.000, und rund 68 Prozent sogar weniger als 1.000 Einwohner.
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