Bodenordnungsverfahren Jübar Feldlage
Informationen zum Verfahren
Das Bodenordnungsverfahren Jübar Feldlage wurde mit Beschluss vom 15.09.2008 angeordnet.Das Bodenordnungsgebiet ist durch Anordnung vom 12.11.2008, 10.11.2010, 10.10.2011, 01.02.2012 und 16.04.2012 geändert worden. Die dem Verfahren unterliegenden Flurstücke sind im Verzeichniss der Verfahrensflurstücke 5. Änderung aufgeführt. Das Verfahrensgebiet ist auf der Gebietskarte zur 5. Änderung orangefarbig umrandet dargestellt.
Mit der Anordnung entstand die Teilnehmergemeinschaft (TG) des Bodenordnungsverfahrens Jübar Feldlage, deren Teilnehmer alle Grundeigentümer, Gebäudeeigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sind. Ihre Interessen werden durch den geschäftsführenden Vorstand der TG mit dem Vorsitzenden, Herrn Heinrich Herms aus Gladdenstedt, vertreten.
Folgende Anlagen zum Verfahren können eingesehen werden:
- Öffentliche Bekanntmachung Ladung Aufklärungstermin vom 18.07.2008
- Beschluss zur Anordnung des Verfahrens vom 15.09.2008
- Beschluss zur 1. Änderung des Verfahrens vom 12.11.2008
- Beschluss zur 2. Änderung des Verfahrens vom 10.11.2010
- Beschluss zur 3. Änderung des Verfahrensgebietes vom 10.10.2011
- Beschluss zur 4. Änderung des Verfahrensgebietes vom 01.02.2012
- Beschluss zur 5. Änderung des Verfahrensgebietes vom 16.04.2012
- Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Verfahren
- Liste Vorstandsmitglieder
- Verfahrensflurstücke 5. Änderung 16.04.2012
- Gebietskarte zur 5. Änderung 16.04.2012
- Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung vom 11.04.2011
Wichtige aktuelle Informationen / Termine
In dem Bodenordnungsverfahren Jübar Feldlage wird mit
Wirkung zum 01.10.2013
die vorläufige Besitzeinweisung/-regelung angeordnet. Was die vorläufige Besitzeinweisung bedeutet, können Sie unter dem Link Wikipedia erfahren.
Die Eigentümer der vom Verfahren betroffenen Flurstücke werden mit diesem Zeitpunkt in den Besitz der neuen Flurstücke vorläufig eingewiesen. Hiermit gehen Besitz und Verwaltung der neuen Flurstücke auf die Empfänger über.
Für die tatsächliche Überleitung in den neuen Rechtszustand sind die Überleitungsbestimmungen zur vorläufigen Besitzeinweisung/-regelung maßgebend, die Bestandteil dieser Anordnung sind. Die Überleitungsbestimmungen zur vorläufigen Besitzeinweisung/-regelung vom 11.04.2013 sowie die Karte der neuen Feldeinteilung (Abfindungskarte 1-5), welche die Lage der neuen Flurstücke (Abfindungsflurstücke genannt) sowie die Wertermittlung enthält, liegen in der Zeit
von Freitag, dem 03.05.2013 bis Freitag, dem 17.05.2013
in der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf
Bauamt/Liegenschaften
Marschweg 3
38489 Beetzendorf
während der Dienststunden/Öffnungszeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Alternative Termine zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf können unter der 039000-97138 vereinbart werden.
Für die Beteiligten besteht die Möglichkeit, sich
am Mittwoch, den 22.05.2013 in der Zeit von 09.00 bis 19.00 Uhr und
am Donnerstag, den 23.05.2013 in der Zeit von 13.00 bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Jübar, Bahnhofstraße 10 c,
38489 Jübar
die Abfindung erklären bzw. auf Antrag an Ort und Stelle erläutern zu lassen. Zu diesem Auskunftstermin werden die Beteiligten hiermit eingeladen.
Folgende Anlagen können zur vorläufigen Besitzregelung/-einweisung eingesehen werden:
- Öfftenliche Bekanntmachung vom 11.04.2013
- Überleitungsbestimmungen
- Übersicht Abfindung
- Abfindungskarte 1 von 5 (mit Wertermittlung)
- Abfindungskarte 2 von 5 (mit Wertermittlung)
- Abfindungskarte 3 von 5 (mit Wertermittlung)
- Abfindungskarte 4 von 5 (mit Wertermittlung)
- Abfindungskarte 5 von 5 (mit Wertermittlung)
- Kartenlegende, 6. Abkürzungen/Bezeichnungen
- Flurb Verzeichnis Abfindungsflurstücke (Übersicht)
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Creutzfeldt im ALFF Altmark, Standort Salzwedel, unter Tel.: 03901/846 134 oder per E-Mail an: Doris.Creutzfeldt@alff.mlu.sachsen-anhalt.de.
