Das Referat ist gemäß dem Landesradverkehrsplan des Landes Sachsen-Anhalt bei überregionalen Radwegen zuständig für die Änderung von Trassen. Es prüft und genehmigt entsprechend dem mit dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft abgestimmten Verfahren auf Antrag der Kommunen bzw. der Landkreise die Änderungswünsche.
Überregionale Radwege
Überregionale Radwege, Klasse 1 und 2 gemäß Landesradverkehrsplan sind:
- Aller - Radweg (einschl. Aller-Elbe Radweg und Aller-Harz Radweg)
- Altmarkrundkurs
- Elberadweg
- Elsterradweg (Weiße Elster)
- Europaradweg R1
- Gartenreichtour Fürst-Franz
- Harzrundweg
- Harzvorlandweg
- Havelradweg
- Himmelsscheibenweg
- Ilmtal - Radwanderweg
- Muldental - Radwanderweg
- Radweg Berlin - Leipzig
- Radweg Saale - Harz
- Saale - Radwanderweg
- Salzstraße
- Unstrut-Radweg
Trassenänderung
Bei notwendigen Änderungen der Trasse der o.g. überregionalen Radwege ist ein Trassenänderungsverfahren auf Antrag erforderlich.
Eine vorherige formlose Voranfrage beim Landesverwaltungsamt ist geboten, um das Antragsverfahren zu bestimmen.
Wer ist zuständig?
Antragsannehmende Stelle für alle Trassenänderungsverfahren ist das Referat Wirtschaft.
Ansprechpartnerin im Landesverwaltungsamt:
Frau Warstat
Telefon: +49 345 514 -1163
