Bodenordnungsverfahren Altmersleben
Informationen zum Verfahren
Das Bodenordnungsverfahren (BOV) Altmersleben wurde mit Einleitungsbeschluss vom 22.09.2004 angeordnet. Die dem Verfahren unterliegenden Flurstücke sind im Verzeichnis der Einlageflurstücke aufgeführt. Das Verfahrensgebiet ist auf der Gebietskarte orangefarbig dargestellt, gegebenenfalls erforderlich gewordene Gebietsanpassungen finden Sie in den Anlagen unter Änderungsbeschlüssen. Mit der Anordnung entstand die Teilnehmergemeinschaft (TG) des BOV Altmersleben, deren Teilnehmer alle Grundeigentümer, Gebäudeeigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sind. Ihre Interessen werden durch den geschäftsführenden Vorstand der TG mit dem Vorsitzenden Joachim Lüdecke, Altmersleben, vertreten.
Mit der Bearbeitung des Verfahrens wurde durch das ALFF Altmark die Grontmij GmbH, Friedrich-Mißler-Straße 42, 82211 Bremen, als geeignete Stelle beauftragt. Ansprechpartnerin ist Frau van Mark, Tel. 0421/2032778.
Zum erreichten Bearbeitungsfortschritt finden Sie Informationen unter Verfahrensstand.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Michaels im ALFF Altmark, Standort Salzwedel, unter Tel. 03901/846141 oder per e-mail an: Ernst.Michaels@alff.mlu.sachsen-anhalt.de.
Wichtige Aktuelle Informationen/Termine :
Ab Februar 2012 erfolgt im Verfahrensgebiet die Neuvermessung der zukünftigen Flurstücke. Dabei werden Grenzsteine gesetzt bzw. die Grenzen mit Pflöcken markiert. Die Eigentümer werden aufgefordert, sich ihre neuen Flächen in der Örtlichkeit anzusehen und zu prüfen. Die Vermessungsarbeiten werden sich bis weit in das Jahr 2012 hinziehen.
Die Bewirtschafter werden gebeten, auf die Grenzmarkierungen Rücksicht zu nehmen.
Folgende weitere Anlagen zum Verfahren können eingesehen werden:
- Anordnung Zuziehung Ortslage
- Informationsblatt zum Verfahren
- Aufgaben des Vorstandes
- Wertermittlungsrahmen
Im Verfahren ist mit Wirkung vom 01.10.2011 die vorläufige Besitzregelung erfolgt. Die öffentliche Bekanntmachung hierzu erfolgte im Juni / Juli 2011 gemäß Satzung der betroffenen Gemeinden.
Folgende Unterlagen können eingesehen werden:
