Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Naturschutz und Landschaftspflege (obere Naturschutzbehörde), führt zurzeit das öffentliche Verfahren zur Ausweisung des Naturschutzgebietes „Auenwälder bei Plötzkau“ (Landkreis Salzlandkreis) durch.
- Verordnungsentwurf
- Verordnungskarten DTK 25 Anlage A; Anlage B,
- Flyer
- Standarddatenbogen
Ein NATURSCHUTZGEBIET (NSG) ist ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, in dem ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Die Anforderungen zur NSG-Ausweisung der „Auenwälder bei Plötzkau“ ergeben sich u.a. aus den Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Errichtung des europaweiten Schutzgebietssystems NATURA 2000.
Eine Beschreibung des Gebietes, die Darstellung der Schutzgüter sowie die Dokumentation der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Naturschutzgebietes sind unter der Rubrik GEBIETSCHARAKTERISTIK aufgeführt. Mehr über den Ablauf des Verfahrens zur Ausweisung des Naturschutzgebietes „Auenwälder bei Plötzkau“ können Sie unter VERFAHRENSAblauf finden.
Hinweise, Anregungen oder Anfragen werden im Rahmen des öffentlichen Verfahrens bis zum 22.06.2012 berücksichtigt.
Dienstgebäude:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat 407 - Naturschutz, Landschaftspflege
Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale)
Herrn Christoph Hein
Tel.: (0345) 514/2236
Fax: (0345) 514/2118
E-Mail: christoph.hein@lvwa.sachsen-anhalt.de
Herrn Torsten Pietsch
Tel.: (0345) 514/2143
Fax: (0345) 514/2118
E-Mail:torsten.pietsch@lvwa.sachsen-anhalt.de
