Mutterschutz und Elternzeit
Mutterschutz
Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Entbindung zu schützen.
Die nachfolgenden Beiträge informieren ausführlich über den notwendigen Schutz und die Rechte werdender und stillender Mütter sowie über die Arbeitgeberpflichten und gesetzliche Ausnahmeregelungen. mehr...
Elternzeit
Durch die Elternzeit erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen und gleichzeitig ihr Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten. Während der Elternzeit ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich unzulässig.
Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die Arbeitgeberseite auf Antrag von der zuständigen Behörde (in Sachsen-Anhalt: das Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich 5 - Arbeitsschutz) eine Zulässigkeitserklärung für eine Kündigung erhalten.
Zu allen Fragen des Elterngeldes erteilen die Elterngeldstellen der Länder Auskunft. In Sachsen-Anhalt befinden sich Elterngeldstellen in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte. mehr...


