Das nationale Umweltrecht sieht nach verschiedenen Gesetzen und Durchführungsverordnungen die Wahrnehmung staatlich veranlasster Untersuchungsaufgaben durch kompetente Sachverständige, Stellen oder Laboratorien vor. Dem Verwaltungsakt der zuständigen Landesbehörde zur aufgabenspezifischen Anerkennung, Zulassung, Benennung oder Bekanntgabe - Notifizierung - geht ein auf Antrag der Untersuchungsstelle geführtes Prüfungsverfahren zur Eignungsfeststellung voraus.
In diesem ist durch den Antragsteller gegenüber der für die Notifizierung zuständigen Landesbehörde der Kompetenznachweis für eine normen- und vorschriftenkonforme Ermittlungstätigkeit zu erbringen.
Das Landesamt für Umweltschutz ist die zuständige Behörde zur Durchführung von Notifizierungen im gesetzlich geregelten Umweltbereich des Landes Sachsen-Anhalt.
Letzte Aktualisierung: 24.07.2009
