Der Schutz des Menschen und der Umwelt vor gefährlichen Chemikalien steht im Mittelpunkt der Chemikaliensicherheit. Den gesetzlichen Rahmen bildet das Chemikaliengesetz (ChemG). Diverse nachfolgende Regelwerke treffen Festlegungen zum Handel, sicherem Umgang und der Verwendung von Chemikalien in verschiedenen Produkten wie z.B. Waschmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel (Biozide), Farben, Kühlmittel, Sprays etc. (Stoffinformationen). Für die einheitliche Bewertung von Chemikalien bzgl. ihrer Gesundheits-, Umwelt-, Brand- und Explosionsgefahren wird ein Katalog von Kriterien und Messmethoden vorgegeben.

Die Aufgaben im Fachgebiet sind im Wesentlichen:
- Die fachliche Vorbereitung von Entscheidungen zum landeseinheitlichen Vollzug von chemikalienrechtlichen Verordnungen
- Die zentrale Anlaufstelle des Landes für die stoffbezogene und bundesweite Spezialdatenbank GSBL (Gemeinsamer Stoffdatenpool des Bundes und der Länder - GSBL)
- Absicherung der Inspektionen zur Guten Laborpraxis (GLP) gemäß §19 a ChemG
