Sachsen-Anhalt ist ein Bundesland mit einem jährlichen Haushaltsvolumen von rund zehn Milliarden Euro. Zugleich lasten Schulden in der doppelten Höhe auf dem Land. Dem gegenüber steht ein jährlich erwirtschaftetes Bruttoinlandsprodukt von circa 50 Milliarden Euro.
Die Landesregierung hat deshalb ihre Finanzpolitik unter den Dreiklang – Konsolidieren, Investieren, Vorsorgen – gestellt.
So wurde beispielsweise mit dem Doppelhaushalt 2008/2009 erstmals ein Haushalt ohne Neuverschuldung aufgestellt und darüber hinaus ein konsequenter Tilgungsplan beschlossen, der den vollständigen Abbau der Landesschulden bis zum Jahr 2050 beinhaltete und damit deutlich über die in der Koalitionsvereinbarung gesteckten Zielen hinausging.
Die Landesregierung stand nun bei der Haushaltsaufstellung für die Jahre 2010 und 2011 vor einer doppelten Aufgabe: einer strukturellen und einer konjunkturellen. Die strukturellen Aufgaben hatte sie bereits in den vergangen Haushalten in Angriff genommen: den Schuldenberg, den auslaufenden Solidarpakt, die abschmelzenden EU-Mittel, die demografischen Veränderungen, deren Auswirkungen auf die Personalsituation des Landes.
Der Konjunktureinbruch führte leider zu Steuermindereinnahmen von über einer Milliarde Euro pro Jahr. Hinzu kam der Landesanteil an den Abwehrmaßnahmen gegen die Krise. Allein durch den Landesanteil am Konjunkturpaket II wurde der Haushalt so 2010 mit 36,6 Millionen Euro und 2011 mit 1,1 Millionen Euro Euro belastet. Die Stabilisierung und Stärkung der Konjunktur ist daher die zweite wesentliche Aufgabe.
Der Doppelhaushalt 2010/2011 verknüpfte drei Ziele: die notwendig gewordene Neuverschuldung sollte begrenzt und dabei zugleich möglichst viele Investitionsvorhaben unterstützt werden. Die Schwerpunte wurden auf die Bereiche Wirtschaft, Bildung und Familie gesetzt.
Im Doppelhaushalts 2012/2013 ist festgeschrieben, dass Sachsen-Anhalt ab dem kommenden Jahr wieder ohne neue Schulden auskommt. Und ab 2014 soll begonnen werden, die aufgelaufenen Schulden von rund 20 Milliarden Euro, also doppelt soviel wie der Haushalt, zu tilgen. 2014 werden dafür 50 Millionen Euro bereit gestellt; 2015 werden es 100 Millionen Euro sein.





