Zweckbestimmung

Verwaltungsgebäude
Die Jugendanstalt (JA) Raßnitz ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges für männliche Jugendliche und Heranwachsende (Straf- und Untersuchungsgefangene).
Haftplätze
Sie verfügt über 398 Haftplätze.
Zuständigkeit
Die Jugendanstalt Raßnitz ist zuständig für den Vollzug von
- Jugendstrafe an männlichen Verurteilten
- Untersuchungshaft an männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden
- gerichtlich angeordnete Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft an männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden
Weitere Informationen
- Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurde vom Justizministerium das Faltblatt "Jugendanstalt Raßnitz" >>> herausgegeben.
- Allgemeines zum Jugendstrafvollzug lesen Sie auf der Seite: "Jugendvollzug" >>>.
- Hier gelangen Sie zur Seite: "Frauenvollzug" >>>.
- Näheres zum Justizvollzugspersonal finden Sie hier >>>.
- Zur Justizvollzugsstatistik (u. a. mit Belegungszahlen) gelangen Sie hier >>>.
- Die Rubrik "Wissenswertes" befasst sich u. a. mit dem Thema: Offener Strafvollzug >>>.


