
- Marienborn
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Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn

An der Bundesautobahn 2 zwischen Helmstedt und der Ausfahrt Alleringersleben ragen zwischen großflächig überdachten Baracken und zweistöckigen Gebäuden hohe Lichtmasten in den Himmel – die Skyline der ehemaligen Grenzübergangsstelle (GÜSt) Marienborn.
Dieser Ort war bis 1989 das Nadelöhr zwischen Ost und West. Marienborn war Synonym für eine Grenze, die nicht nur Deutsche von Deutschen trennte, sondern Europa, die Welt in zwei sich feindlich gegenüberstehende militärisch- politische Machtblöcke, in zwei konkurrierende Wirtschaftssysteme, in zwei philosophisch-ideologische Systeme und Interessensphären spaltete. Die am 1. Juli 1945 errichtete Alliierte Kontrollstelle entwickelte sich im Verlauf des Kalten Krieges zur größten und bedeutendsten Grenzübergangsstelle an der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Allein von 1985 – 1989 wurden hier 34,6 Millionen Reisende abgefertigt. Etwa 1.000 Menschen arbeiteten auf der GÜSt in den Bereichen Passkontrolle und Zoll, bei den Grenztruppen der DDR und als Zivilbeschäftigte.
Mit der Öffnung der Grenze am 9. November 1989 konnten DDR-Bürger die GÜSt Marienborn uneingeschränkt passieren. Mit Inkrafttreten der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik wurden die Kontrollen auf der GÜSt Marienborn am 1. Juli 1990 – auf den Tag genau nach 45 Jahren – eingestellt.
Am 13. August 1996 eröffnete der damalige Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Reinhard Höppner, die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn als Gedenkstätte im Aufbau. Für Besucherinnen und Besucher sind heute unter anderem die Funktionseinheiten Passkontrolle, PKW-Einreise und die Kontrollgarage – Ausreise geöffnet.
Im Besucherzentrum vertiefen die Dauerausstellung „Die Grenzübergangsstelle Marienborn: Bollwerk, Nadelöhr, Seismograph“ sowie die Filme „Helmstedt-Marienborn - Das Nadelöhr zwischen den Welten“ und „Auf der Wacht für die DDR - Die Geschichte der innerdeutschen Teilung“ die historischen Zusammenhänge, in deren Folge die GÜSt Marienborn zu einem Bollwerk des Grenzregimes ausgebaut wurde.
Erinnern und Denken brauchen einen Ort. Die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn ist inzwischen zu diesem Ort des Erinnerns, des Trauerns und des Gedenkens, zu einem Ort der Forschung und vom Bollwerk der Trennung zu einem Ort der Begegnung geworden - einem Ort, wie Altbundespräsident Prof. Dr. Roman Herzog 1998 hier formulierte, „an dem Deutsche Deutschen ihre Geschichte erzählen“.
Das Grenzdenkmal Hötensleben ist seit dem 1. Januar 2004 Bestandteil der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn./span>/span>

Seit 2009 wird die Gedenkstätte zusätzlich gefördert durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Im Dezember 2011 wurde die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn mit dem Europäischen Kulturerbesiegel der Europäischen Union ausgezeichnet.
Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn
Hinweis für die Besucherinnen und Besucher
Die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn erinnert an die Opfer der deutschen Teilung, die während der kommunistischen Diktatur in den Jahren 1945 bis 1989 wegen der Vorbereitung, des Versuchs oder der geglückten Überwindung der innerdeutschen Grenze von Angehörigen der Sowjetarmee, der Deutschen Grenzpolizei, der Grenztruppen der DDR oder anderen Repressionsorganen kriminalisiert, inhaftiert oder getötet wurden.
Sie erinnert ebenfalls an die Menschen, die an den DDR-Grenzübergangsstellen zur Bundesrepublik von Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit sowie der Zollorgane schikaniert und gedemütigt wurden.
Zur Wahrung eines würdigen Gedenkens werden die Besucherinnen und Besucher aufgefordert, sich angemessen zu verhalten.
Angehörigen extremistischer Parteien oder Organisationen und ihrem Umfeld, zu deren politischen Selbstverständnis die systematische Leugnung der begangenen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen an der Grenze gehört, kann der Zutritt zur Gedenkstätte verwehrt werden. Das Tragen von Kleidung oder Symbolik, die eine Verherrlichung von Diktaturen zum Ausdruck bringt, ist ebenfalls nicht gestattet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gedenkstätte nehmen das Hausrecht wahr. Sie sind berechtigt, Besucherinnen und Besucher, die mit menschenfeindlichen oder antidemokratischen Äußerungen auffallen oder aufgefallen sind, des Geländes zu verweisen oder ein Hausverbot auszusprechen.
