
- Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale)
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Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale)
Die Besonderheit der Haftanstalt „Roter Ochse“ als historischer Ort besteht darin, dass die politische Verfolgung von vermeintlichen und tatsächlichen Regimegegnern und damit einhergehende Menschenrechtsverletzungen aus zwei diktatorischen Zeitperioden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Übernommen wurde durch die Mitarbeiter des Hauses die Hinterlassenschaft des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR – gleichsam ein desolater Zustand in den Räumen und einzelnen Etagen des Gebäudes. Das gesamte Schriftgut des MfS befand sich bereits in den Depots der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Es galt hier vordergründig, Sachakten der im „Roten Ochsen“ wirkenden Abteilungen des MfS zu recherchieren und aufzuarbeiten.
Im Verlaufe der Forschungsarbeiten zur politischen Justiz 1933-1989 an diesem Ort wurde deutlich, dass der ehemalige NS-Hinrichtungsbereich (1942-1945) nahezu den gesamten Bereich des Erdgeschosses im Gedenkstättengebäude einnahm. Damit lagen die für weitere konzeptionelle Arbeiten wesentliche Problematik der Doppelnutzung von Räumen dieses Hauses und der perspektivische Umgang auf der Hand. Darüber hinaus schloss das ein, in den weiteren Planungen denkmalpflegerische Gesichtspunkte entsprechend der Multifunktionalität des Hauses zu berücksichtigen.
Die Gedenkstätte ist zugleich Lern,- Bildungs,- und Forschungsort sowie Ort der Trauer, des Erinnerns und des Gedenkens. Dem Besucher der Gedenkstätte, insbesondere den ehemaligen Opfern bzw. deren Angehörigen wird die Möglichkeit des individuellen Verweilens eingeräumt.
Hinweis für die Besucherinnen und Besucher
Die Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale) erinnert an die hier während der nationalsozialistischen Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 inhaftierten und hingerichteten Opfer der politischen Strafjustiz.
Sie erinnert ebenfalls an die während der kommunistischen Diktatur in den Jahren 1945 bis 1952 von sowjetischen Geheimdiensten und Militärtribunalen willkürlich Internierten und Verurteilten sowie den 1950 bis 1989 vom Ministerium für Staatssicherheit und Strafvollzugsorganen der DDR inhaftierten Opfer politischer Verfolgung.
Zur Wahrung eines würdigen Gedenkens werden die Besucherinnen und Besucher aufgefordert, sich angemessen zu verhalten.
Angehörigen extremistischer Parteien oder Organisationen und ihrem Umfeld, zu deren politischen Selbstverständnis die systematische Leugnung der begangenen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen gehört, kann der Zutritt zur Gedenkstätte verwehrt werden. Das Tragen von Kleidung oder Symbolik, die eine Verherrlichung von Diktaturen zum Ausdruck bringt, ist ebenfalls nicht gestattet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gedenkstätte nehmen das Hausrecht wahr. Sie sind berechtigt, Besucherinnen und Besucher, die mit menschenfeindlichen oder antidemokratischen Äußerungen auffallen oder aufgefallen sind, des Hauses zu verweisen oder ein Hausverbot auszusprechen.
