Grusswort des Präsidenten

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
auf unserer für Sie neu eingerichteten Homepage des Landesarbeitsgerichts begrüße ich Sie ganz herzlich und danke Ihnen für Ihr Interesse an der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt.
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie insbesondere über den Aufbau und die Zuständigkeiten der für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen wichtigen Gerichtsbarkeit. Darüber hinaus möchten wir Sie mit dem Verfahrensablauf vertraut machen. Schließlich ist es mir besonders wichtig, Ihnen die vier erstinstanzlichen Arbeitsgerichte in Dessau-Roßlau, Halle, Magdeburg und Stendal vorzustellen. Das Arbeitsgericht Naumburg ist mit Wirkung vom 01.01.2009 aufgehoben; der Bezirk des ehemaligen Arbeitsgerichts Naumburg ist dem Arbeitsgericht Halle zugelegt. Mit Ablauf des 31.05.2009 wurde auch das Arbeitsgericht Halberstadt aufgehoben und der Bezirk dem Arbeitsgericht Magdeburg zugelegt.
Ich hoffe, dass wir Ihre Fragen beantworten können.
Wenn Sie Interesse an einzelnen Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts haben, sollten Sie diese anfordern.
Verschiedene Links ermöglichen darüber hinaus Zugang zu allgemeinen Themen der Justiz.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Zink


