Zuständige Ordnungsämter und Ausländerbehörden der Landkreise
Ausländerbehörden treffen aufenthaltsrechtliche und passrechtliche Entscheidungen nach dem Ausländergesetz sowie anderer ausländerrechtlicher Bestimmungen.
Sie sind zuständig für die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung, einer Niederlassungserlaubnis sowie des Vollzugs von Abschiebungen im Auftrag des Bundesamtes.
Daneben stellen Ausländerbehörden Passersatzpapiere aus, ordnen die Ausstellung einer Aufenthaltsberechtigung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber an und treffen Entscheidungen über einen möglichen Familiennachzug.
Die Zuständigkeit einer Ausländerbehörde ist im Aufenthaltsgesetz geregelt und für Ausländerinnen und Ausländer erschließt sich die Anlaufstelle je nach Hauptwohnsitz.
Landkreis | Landkreis |
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Saalekreis | Salzlandkreis |
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