Rechtliche Grundlagen
Das Vergaberecht ist durch eine Zweiteilung gekennzeichnet.
Für Vergaben, deren Auftragswerte unterhalb der Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen liegen, sind die Haushaltsrechtlichen Vorschriften und die Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB und VOL) in Verbindung mit weiteren vergaberechtlichen Bestimmungen des Landes, die Grundlage.
Für die Vergaben, die europaweit ausgeschrieben werden müssen, sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 – 129b GWB), die Vergabeverordnung und die Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB und VOL), die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), das Landesvergabegesetz (LVG LSA) sowie die Sektorenverordnung zu beachten.
