Zweckbestimmung

Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzugs für männliche Strafgefangene und Sicherungsverwahrte.
Haftplätze
Die JVA Burg verfügt über 658 Haftplätze.
Zuständigkeit
Die Justizvollzugsanstalt Burg ist zuständig für den Vollzug von lebenslangen Freiheitsstrafe und zeitiger Freiheitsstrafen für männliche Verurteilte deren Gesamtvollzugsdauer drei Jahre übersteigt. Die Einweisung erfolgt aus allen Gerichtsbezirken des Landes Sachsen-Anhalt.
Daneben ist die Justizvollzugsanstalt Burg zuständig für zu zeitiger Freiheitsstrafe verurteilte männliche Verurteilte, gegen die während des laufenden Freiheitsentzuges eine Freiheitsstrafe zu vollziehen ist, die gemäß § 74a GVG von der Strafkammer oder gemäß § 120 GVG von einem Oberlandesgericht im ersten Rechtszug verhängt worden ist.
Für den Vollzug der Sicherungsverwahrung nach §§ 66 und 66b StGB ist die Justizvollzugsanstalt Burg für männliche Verurteilte aus Sachsen-Anhalt sowie aus den Freistaaten Sachsen und Thüringen die zuständige Anstalt.
Nähere Angaben
finden Sie auch im Flyer "Justizvollzugsanstalt Burg" >>>
Weitere Informationen zum Justizvollzug
- Unter Jugendvollzug finden Sie Allgemeines zum Jugendstrafvollzug.
- Hier gelangen Sie zur Seite Frauenvollzug.
- Informationen zum Justizvollzugspersonal erhalten Sie hier.
- Die Justizvollzugsstatistik finden Sie hier.
- Die Rubrik "Wissenswertes" befasst sich unter anderem mit dem Thema offener Strafvollzug. Dort können Sie sich auch den Vollstreckungsplan für das Land Sachsen-Anhalt herunterladen.


