Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.
Ein Abweichen von dieser Frist ist nur bei dringenden Gründen möglich.
Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden, eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Die Elternzeit kann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet oder verlängert werden.
Wer Elternzeit im dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen möchte, muss dies spätestens sieben Wochen vor Ablauf des Zweijahreszeitraumes dem Arbeitgeber schriftlich anzeigen.
