Hochwasserschutz

Von jeher ist es für die Menschen attraktiv an Gewässern zu siedeln. Die Vorzüge dieser Lage werden jedoch zur Belastung und Bedrohung, wenn sich Hochwasser ankündigt. Hochwasser sind Teil des natürlichen Wasserkreislaufes, mit denen zu rechnen ist und die niemals vollständig beherrschbar sind. Sie treten immer dann ein, wenn große Wassermengen in kurzen Zeiträumen in den Bach- und Flusstälern dem Gefälle folgend zusammenlaufen. Quellen des Hochwassers sind der Regen und das bei Tauwetter aus Schnee freigesetzte Schmelzwasser.
Maßgebend für die Höhe von Hochwassern sind neben der zeitlichen und räumlichen Verteilung des Niederschlages die Speicherwirkung von Bewuchs, Boden, Gelände und Gewässernetz. Wenn diese natürlichen Speicher überlastet sind, verschärft sich die Abflusssituation sprunghaft.
Die Natur kennt keine Hochwasserschäden. Hochwasser führt erst zu Schäden, wenn Nutzungen des Menschen in Mitleidenschaft gezogen werden. Je intensiver das Überschwemmungsgebiet genutzt wird, desto größer sind das Schadenspotential und dann auch der Schaden, wenn das Hochwasser eintritt.
Längere Zeiträume ohne größere Hochwasser führen dazu, dass das Bewusstsein, im Überflutungsgebiet zu leben, abnimmt. Dadurch steigt die Gefahr von Schäden.
Die seit 2007 geltende Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) stellt qualitativ anspruchsvolle und auch neue Anforderungen an den Hochwasserschutz für das nächste Jahrzehnt. Das bisherige Sicherheitsdenken muss sich zu einem Risikodenken entwickeln.
Dieser Paradigmenwechsel bewirkt, dass an Stelle des bisherigen fast selbstverständlichen Schutzanspruchs das Management von Hochwasserrisiken tritt, um hochwasserbedingte nachteilige Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu verringern. Information und Dokumentation werden einen größeren Stellenwert erhalten. Die gemäß HWRM-RL zu erarbeitenden Karten und Pläne müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Es ist erforderlich die Informationsinfrastruktur weiter zu entwickeln, so dass nicht nur das Land und die Kommunen, sondern auch jeder Einzelne seinen Beitrag zur Hochwasservorsorge besser leisten kann.
Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und zur Schadensermittlung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen Gefährdungen von Mensch, Umwelt oder Sachwerten durch Hochwasser anzupassen.
