Gefördert werden die Geschäftsstellen der überregional tätigen Familienverbände sowie die Geschäftsstelle des Pro Familia Landesverbandes gemäß Paragrafen 79 Absatz 2, 82 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Acht, um auf den gleichmäßigen Ausbau von Angeboten zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie gemäß Paragraf 16 Sozialgesetzbuch Acht hinzuwirken.
Ziele und Inhalte der Förderung werden in einem Zuwendungsbescheid geregelt.
Ansprechpartnerin:
Frau Knibbiche
Telelefon +49 345 514-1648
Fax.: +49 345 514-1719
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