Kriegsopferfürsorge
Die Kriegsopferfürsorge wird von der Hauptfürsorgestelle durchgeführt, umfasst alle Fürsorgeleistungen des sozialen Entschädigungsrechts und dient der Ergänzung der übrigen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes durch besondere Hilfen im Einzelfall.
Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist die Anerkennung eines Versorgungsanspruchs durch den Träger der Kriegsopferversorgung (Versorgungsamt).
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auch anerkannte Beschädigte und Hinterbliebene nach dem Opferentschädigungsgesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Zivildienstgesetz, dem Infektionsschutzgesetz, dem Häftlingshilfegesetz, dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabiliterungsgesetz erhalten.
